Buchungssätze EÜR/EKR03 Kontolöschung mit Forderung über Inkassobüro

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Buchungssätze EÜR/EKR03 Kontolöschung mit Forderung über Inkassobüro, wie buche ich den Kontoausgleich und die Raten an das Inkassobüro?
Hallo an alle,

bin noch ganz neu hier und hoffe, dass mir jemand schnell helfen kann! Ich müsste meine Steuererklärungen eigentlich schon gestern eingereicht haben, hoffe aber, dass ich es bis morgen schaffe! Meine Frage ist also sehr, sehr eilig und dringend!

Also, es geht darum: Ich hatte bis Mai 2012 ein Geschäftskonto bei der Postbank (ohne Dispo), das leider die letzten Monate nur noch im Minus war. Da ich das Minus nicht ausgleichen konnte, wurde das Konto von der Postbank gekündigt/aufgelöst und der Minusbetrag als Forderung an ein Inkassobüro abgegeben. Fakt ist: Das Konto ist ausgeglichen worden und es sind natürlich vom Inkassobüro zu dem eigentlichen Ausgleichsbetrag noch Gebühren dazu gekommen. Den Gesamtbetrag habe ich in Raten abgezahlt.

Da es sich um ein Geschäftskonto gehandelt hat, gehe ich erstmal davon aus, dass ich sämtliche Beträge irgendwie in meinen Buchungen berücksichtigen muss. Der Kontoausgleich ist aber wohl keine Einnahme im geschäftlichen Sinne. Oder? Und die Raten an das Inkassobüro? Sind das denn dann Ausgaben im geschäftlichen Sinne? ich benutze das WISO-Steuersparbuch 2013 mit dem EKR03 als Kontenrahmen. Wie, falls überhaupt, muss oder kann ich diese Beträge kontieren/buchen? Ich finde einfach kein passendes Konto dafür!

Ich hoffe, irgend jemand hier hat wirklich Ahnung und kann mir eine Antwort geben, die mir wirklich weiterhilft! Und das so schnell wie möglich! Im WISO-Forum habe ich diese Frage auch schon eingestellt , aber noch keine Antwort erhalten.
Ich will keine Strafgebühren aufgebrummt bekommen, weil ich die Frist überschritten habe! Ich weiß nicht, ob ich ggf. die Einträge ganz weglassen und die Angelegenheit dem FA schriftlich erklären soll. Oder ein Konto einrichten oder ein zumindest halbwegs richtig erscheinendes Konto nehmen soll.
Ich bin total ratlos! Vielleicht ist hier jemand Steuerberater? Ich kann mir momentan leider keinen leisten. Fange gerade erst wieder sozusagen "bei null" an.

Danke im voraus.
Hallo,

häufig wird für Inkasso und Mahngebühren extra Konten eingerichtet.

Für die Überziehungszinsen gäbe es dann noch das Konto Zinsaufwand.

Falls du ein Bank Bestandskonto in der deiner EÜR hattes, hätte dieses Negativ sein müssen (oder als Kredit ausgewiesen werden) Die Tilgung bis zum Nullpunkte ist nicht Erfolgswirksam.

Gruß Reaper
Hallo,

zu den Inkassokosten
da du deine Buchhaltung in Form einer EÜR machst (§3(4)EStG), gilt das Zufluss Abfluss Prinzip (§11 EStG). Inkassoverbindlichkeiten werden nicht eingebucht. Sie werden bei Bezahlung verbucht und das ganze erfolgswiksam. Zahlst du eine Rate buchst du auf z.B. nebenkosten Geldverkehr bzw. oder sonst betrieblicher Aufwand und der Zinsaufwand. Bei den Zinsen sollte man eine ordentliche Aufteilung zu den sonstigen Inkassokosten vornehmen, da sie in der Gewerbesteuererklärung zu berücksichtigen sind. (§8 Nr. 1 Bu a GewStG)

zum Bankbestand
Das Finanzamt will lediglich das EÜR Formular, dass Bestandteil der Einkommensteuererklärung ist haben. Dort sind keine Bankbestände einzutragen, weil sie nicht erfolkswirksam sind.
Buchen willst du es aber warscheinlich trotzdem. Du sagst doch das Konto ist ausgeglichen. Das muss du ja irgendwie gemacht haben und so buchst du es dann auch z.B: Bank an Bank oder Bank an Kasse (natürlich immer über Geldtransit) oder Bank an  Verbindlichkeiten Kreditinstitut

Grüße
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