Wann darf ich sie den gesetzeskonform als nicht mehr einbringbar ansehen - meine Forderung. Nach der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren lt. §§ 195, 199 BGB. 

23.04.2010 12:54:03
Wann darf ich sie den gesetzeskonform als nicht mehr einbringbar ansehen - meine Forderung. Nach der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren lt. §§ 195, 199 BGB.
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23.04.2010 13:35:08
Durchgesetzt hat sich wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden die
gegen ihn gerichteten Forderungen in diesem Zeitpunkt unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich. Die Umsatzsteuer darf bereits bei Bekanntwerden eines eröffneten Insolvenzverfahrens in vollem Umfang korrigiert werden. Man soll also erst einmal eine Aussonderung vornehmen. Hierfür kann man die Mahnstufe, das Alter der Forderung heran ziehen oder die Branchen- und die Länderzugehörigkeit. Aber trotzdem gilt auch hier immer der Grundsatz der Einzelbewertung.
Beste Grüße
BiBu
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27.04.2010 10:29:46
danke für die vielen Anregungen....
ich sprach eigentlich von so ca. 3-4 Rechnungen (50-80 €) |
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28.04.2010 08:15:16
Ich buche solche Rechnungen auch gleich als uneinbringliche Forderung aus.
Die höchste Rechnung die ich so gemacht habe lag bei 120,00 € Weder Wirtschaftsprüfer noch Finanzamt haben was gesagt. Kommt sicher auch auf den Prüfer an. Wie sind mit unserem FA gut dran. Samy |
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