Unter welchen Kontenklasse sind Bußgelder zu buchen, da diese nicht als Kostenaufwand abzugfähig sind ?


24.12.2010 15:27:17
Unter welchen Kontenklasse sind Bußgelder zu buchen, da diese nicht als Kostenaufwand abzugfähig sind ?
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24.12.2010 16:08:58
Hallo Tangoface,
auch wenn Bußgelder nicht abzugsfähig sind stellen sie Betriebsaufwand dar, der halt in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden darf. Also sucht man sich ein Aufwandskonto, das mit "nicht abzugsfähig" ausgewiesen ist. Z.B. Konto 4655 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben im SKR03. Oder du legst dir selber ein entsprechendes Unterkonto an. Ein frohes Fest wünscht Andreas |
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24.12.2010 16:42:14
Danek für schnelle Antwort sogar am Heilig Abend
![]() Habe diese Kosten genau in das Konto 4655 "Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" eingebucht., dennoch werden diese Kosten in GuV als Kosten abgezogen, in Bilanz den Gewinn geschmälert. Programm fehler ? In welcher Kontenklasse sonst zu buchen damit GuV korraekt ist ? Berücksichtigt das Programm automatisch, dass in GuV die Bußgelder nicht als Kosten berücksichtigt wird, aber zur Berechnung der Körperschaft- und Gewerbesteuer doch ? ![]() |
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26.12.2010 10:02:33
Hallo Tangoface,
du must unterscheiden zw. dem handelsr. Ergebnis und dem steuerrechtl. Ergebnis. Handelsr. ist das Bußgeld eine BA und steuerrechtl. nicht. Damit man bei der Berechnung des steuerrechtl. Ergebnisses einfacher hat, packt man solche Ausgaben in gesonderte Konten. Die Grundlage für das steuerliche Ergebnis ist gem § 5 EStG erstmal die HB. Danach werden dan ein paar steuerliche Kürzungen bzw. Hinzurechnungen genommen. Beispiel: Jahresüberschuss lt. GUV = 10.000 (entspricht normalerweise der HB) Hinzurechnungen in deinem Fall n.abzgf. BA = 200 ----------------------------------------------------------------------------------------------------- steuerrechtl. Gewinn = 10.200 Euro ========================================================== Mit diesem Wert, sofer es nicht noch mehr Hinzurechnungen bzw. Kürzungen gibt, gehst Du dann in die Steuererklärung. Diese Rechnung führt man auf einem Extrablatt zur Steuererklärung durch, wir legen es meist dann mit rein in die Anlage der Bilanz. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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