Ferienhaus

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Schönen guten Tag,

ich habe folgendes Buchungsproblem:

Mein Mann ist selbständig. Unabhängig von dieser Selbständigkeit besitzt er ein Ferienhaus, welches vermietet wird. Laut Steuerberater müssen diese Einkünfte als Bruttowert in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die USt- sowie die VSt aus Vermietung und Verpachtung sollen mit der Vorsteuererklärung aus dem Gewerbebetrieb angegeben werden. Buchen soll ich laut Steuerberatuer für die Mieterlöse 1800 an 1893 und für die Aufwendungen 1803 an 1890. Nur wo bleibt da die Steuer? Da mein Steuerberater nicht in der Lage ist,mir dies so zu erklären, dass ich es verstehe (mag ja an meinem mangelnden Intellekt liegen :oops: ), ist vielleicht hier ein kluger Mensch dabei, der mir als Laiem das erklären kann???? :lol:

LG
Beanchen
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Selbständigkeit und die Vermietung und Verpachtung nicht im Zusammenhang stehen. Das eine ist privat (V+V) , das andere Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zunächst wäre zu klären, ob bei der Vermietung und Verpachtung zur Umsatzsteuer optiert wurde, d.h. ich weise bei der Miete die UST aus und führe sie an Finanzamt ab, im Gegenzug darf ich mir die Vorsteuer aus den Kosten holen. Ist dies NICHT der Fall, werden die Einnahmen mit den Ausgaben (alles Brutto) verrechnet und in der EST-Erklärung (Anlage V)angegeben.
Wenn zur UST optiert wurde (bei V+V), ist eine separate UST-Voranmeldung dem Finanzamt einzureichen und nicht mit der UST-Voranmeldung für den Gewerbebetrieb zu verrechnen.

Nach den Konten zu urteilen wurden nicht zur Umsatzsteuer optiert, oder? (alles Konten im Privatbereich)

Dies ist aber nur meine Meinung, vielleicht gibt es noch andere Hintergründe.

Viele Grüße

fibu+
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 06.11.2008 teilen wir Ihnen mit, dass die Feststellung des Finanzamts
richtig ist. In der Einkommensteuer-Erklärung sind die Einnahmen aus Vermietung als Bruttowert (inkl. Ust)
anzugeben. Im Gegenzug ist die Zahllast (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) als Ausgabe anzusetzen.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich ja anfangs auch gedacht, dass ich die Erlöse/Aufwendungen nur in der Einkommensteuererklärung deklariere, aber dies ist wohl nicht richtig. Meine erneute Nachfrage bei dem Steuerberatuer brachte folgende Nachricht, nur verstehe ich diese nicht so ganz (vor allem in Bezug auf die zu bebuchenden Privatkonten, denn da wird ja nun keine Steuer erfasst):

"Die Umsatzsteuer und die Vorsteuer aus Vermietung werden zusammen mit der Umsatzsteuer  und Vorsteuer aus dem Gewerbetrieb Ihres Mannes in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Gewerbestriebs erfasst und an das Finanzamt gemeldet.Hierbei ist darauf zu achten, das nur die Zahllast für den Gewerbebetrieb als Betriebsausgabe gebucht wird; der Rest ist als Privatentnahme zu buchen. "

Kann mir vielleicht nochmal jeemand helfen?

Vielen Dank

Beanchen
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