Forderungsverzicht der UG gegenüber Gesellschafter

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Forderungsverzicht der UG gegenüber Gesellschafter
Hallo,

die UG (haftungsbeschränkt) hat dem Gesellschafter ein Darlehen gewährt. Ist es möglich, dass die UG auf dieses verzichtet? Und wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen und worauf ist zu achten?

Wie würde dies bei Bilanzierung mit dem Kontenrahmen SKR03 gebucht werden?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Nicole
Forderungsverzicht der UG gegenüber Gesellschafter


"Schenkung ohne Gegenleistung an den Gesellschafter"

[COLOR=#6633FF]BILANZ
AKTIVA
Forderung gegen Gesellschafter, 10.000[/COLOR]


Hallo

Ein Verzicht auf die Eintreibung der Forderung (Forderungsverzicht) bewirkt zunächst ein

1. Erlöschen der Forderung bei der Gesellschaft
und damit eine
2. Vermögensminderung innerhalb der Gesellschaft.
Dazu käme noch
3. der steuerliche Effekt, wenn diese Forderungsabschreibung als Betriebsausgabe durchginge.

In Summe also nur Vorteile für den Gesellschafter, der das Geld nicht zurückzahlen muss.

In diesem Fall stellt sich regelmäßig die Frage, wie ein solcher Sachverhalt steuerlich zu würdigen ist.
Immerhin fällt auf Ebene der UG/GmbH eine Vermögensposition (=AKTIVA) ersatzlos weg.

Folge:
Keine Betriebsausgabe durch Forderungsausbuchung


Wird zum Beispiel auf Anweisung des Gesellschafter gebucht:
Abschreibung auf Forderung 10.000 an Forderung gegen Gesellschafter, 10.000
würde dies steuerlich nicht anzuerkennen sein und wird wieder korrigiert.

Faktisch kann diese "Schenkung ohne Gegenleistung an den Gesellschafter" nur als
--> verdeckte Gewinnausschüttung deklariert werden mit allen steuerlichen Folgen

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 29.10.2022 06:05:05
PJ
Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

Was wäre, wenn man der Firma eine Gegenleistung anbietet? Beispielsweise eine Vereinbarung, dass eine Lohnerhöhung bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht stattfindet. Beispiel: Der Bruttolohn darf 1 Jahr lang 1200,00 Euro nicht übersteigen und es wird für den Zeitraum auf eine Lohnerhöhung verzichtet.

Würde so etwas dann auch als verdeckte Gewinnausschüttung gelten?

Freundliche Grüße

Nicole
Nein, das funktioniert so nicht.
Erstmal müsste dem Gesellschafter ja mehr Lohn zustehen. Dazu müsste man aber den Anstellungsvertrag ändern (falls das nicht verhältnismäßig ist, kann auch das bereits eine verdeckte Gewinnausschüttung sein). Und dann wäre ein Verzicht und eine einfache Verrechnung mit dem Darlehen auch nicht möglich, weil das ja schon wieder eine Gehaltsumwandlung wäre und der entsprechende Anteil zumindest versteuert werden müsste.

Der einzig gangbare Weg wäre eine Erhöhung des Gesellschaftergeschäftsführers (in angemessenem Rahmen) und die Rückführung des Darlehens aus dem versteuerten Gehalt. Das könnte man ggf. zum Teil auch verrechnen anstatt auszuzahlen, wenn es besondere Gründe gibt, warum es nicht auf das Konto ausgezahlt werden soll. Ist aber auch wieder grenzwertig.  ;)
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