Kauf von Waren gegen Vorkasse

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Hallo zusammen,

hab da mal bitte eine Frage.

Folgender Sachverhalt: Deutscher Lieferant liefert die erste Lieferung nur gegen Vorkasse. Er schickt die Rechnung vorab per Post.

   Rechnungsdatum/Belegdatum 1.10.2009
   Rechnungsbetrag 122,68 inkl. VSt., d.h. Warenwert Netto 100,00 Euro
   Zahlung Vorkasse mit 3% Skonto
   Kontobelastung 3.10.2009 (u.B. Skonto)
   Wareneingang 12.10.2009.


Frage kann mir mal bitte jemand kurz die erforderlichen Buchungssätze mit Beträgen aufnotieren? Stehe gerade aufm Schlauch :| .


Die  Hauptbuchungen sind ja normalerwiese 1) Kreditor an Bank und 2) Wareneinkauf an Kreditor (bei Lieferung), aber wie sieht es im beschriebenen Fall genau aus, insb. auch wegen der abweichenden Daten: Rechnungs-/Belegdatum; Wertstellung/Belastung und Lieferung

Der Vollständigkeithalber: Wir sind Ist-Versteuerer, ist aber glaube ich bei Vorsteuer egal.

Vielen Dank vorab für die Hilfe nach einem langen und anstrengenden Tag.

Wünsche ein schönes Wochenende
stressfrei
Hallo,

meines erachtens nach kann das ganz Normal gebucht werden.

Buchung am 01.10.2009:

Wareineinkauf an Kreditor

Buchung am 03.10.2009

Kreditor an Bank ( mit Skonto etc.)

Die Lieferung ist doch hierbei nicht von Relevanz oder übersehe ich gerade etwas?

VG Bookman
...und was ist, wenn der Lieferant nicht liefert? Das Geld wäre weg, die Ware nicht da. Insofern sind die genannten Hauptbuchungen in umgekehrter Reihenfolge m.E. schon richtig. Aber wie ist es mit den Nebenbuchungen und welcher Beleg gehört zu welcher Buchung?

VG
stressfrei
Wenn der Lieferant nicht liefert, wird eine entsprechende Korrektur durchgeführt.

Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:

1. der relativ freundliche Weg:
Lieferant liefert nicht, gibt aber Geld zurück ohne zusätzliche Schadensansprüche vom Kunden.
Dann wäre die einfachste Buchung:

Bank an Wareneingang (+ Skonto-Korrekturen)

2. Der weniger freundliche Fall:
Lieferant liefert nicht, gibt aber Geld zurück, muss aber dafür eine Strafe zahlen:

Bank an Wareneingang (+ Skonto-Korrektur)
........an Erträge aus Vertragsstrafen

Und der letzte Fall:
Lieferant liefert nicht und gibt Geld nicht zurück:
Wahrscheinlich erstmal Gerichtsverfahren und dann entsprechende Entschädigungen buchen.

Daher würde ich sagen, dass die normalen Buchungen durchgeführt werden können.
also, ... ich will es mir zur guten Angewohnheit machen, Threads die ich angefangen habe, auch ordentich zu beenden. Das hätte ich hier beinahe vergessen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wegen des kameralistischen Prinzips und der GoB zunächst Kreditor an Bank gebucht werden muss. Der einfachste Weg wäre wohl

Kreditor 119,- € an
Bank 119,- € und

und dann

Wareneinkauf 100,- € und Vorsteuer 19,- € an
Kreditor 119,- €

zu buchen. Ich habe mich allerdings dafür entschieden "Skonto" auf ein Unterkonto des Wareineinkaufs zu buchen. Dann müssen die Buchungen heißen:

Kreditor 122,68 € an
Bank 119,- € und
Liefererskonto 3,09 € und
Vorsteuer 0,59 €.

Der zweite Buchungssatz lautet dann

Wareneinkauf 103,09 € und Vorsteuer 19,59 € an
Kreditor 122,68 €

Am Jahresende muß ich dann (für diesen Fall) noch folgende Abschlussbuchung machen:

Liefererskonto 3,09 € an
Wareneinkauf 3,09 €.

So müsste es stimmen. Ich buche deshalb nach der Bruttomethode (d.h. Verbindlichkeiten zunächst ohne Abzug von Skonto), da ich bei der Einbuchung der Rechnung manchmal nicht weiß, ob ich innerhalb der Skontofrist zahle und somit tatsächlich Skonto ziehe.

Viele Grüße
stressfrei.
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