offene Steuern Vorjahr

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[ geschlossen ] offene Steuern Vorjahr
Hallo,

ich habe als einfache Bürokraft ein Problem mit der Verbuchung von Umsatzsteuern.
Da unsere kleine Firma schwere Zeiten durchgemacht hat, sind Umsatzsteuern+Lohnsteuern+Säumniszuschläge+Mahngebühren ans Finanzamt unbezahlt geblieben.

Müssen hier dann Eröffnungsposten im Januar gebucht worden sein, wenn noch Umsatzsteuern fehlten.
Oder wird erst bei der Zahlung der Steuern eine Buchung erstellt? Also einfach 1.000 € auf Umsatzsteuer Vorjahr und gut ist?

Wir Bilanzieren, nutzen das SKR03 und die WISO-Software. Und die von mir übernommen Buchhaltung ist alles andere als gut!!!


Gruß und Danke
Stefan
Hallo Stefan,

die Eingangsbelege zu den Zahlungen, also die Steuerbescheide, Mahnungen etc. müssen doch als Eingangsbeleg erstmal zu dem Zeitpunkt des Eingangs eingebucht werden, da sie eine Zahlungsverpflichtung für euch darstellen. Der Ausgleich wird dann erst gebucht, wenn ihr die Zahlung der jeweiligen Rechnung begleicht. Die Eröffnungsposten ergeben sich doch immer aus der laufenden Buchhahltung des Vorjahres.

Es macht keinen Unterschied, ob du Eingangsrechnungen oder Steuerbescheide einbuchst, der Aufwand entsteht auf jeden Fall, allerdings musst du glaube ich Abgrenzen was aus dem Vorjar ist (Zahlung im neuen Jahr), aber das wird dir noch jemand hier aus dem Forum erklären müssen, denn da bin ich auch nicht so ganz fit.

Hoffe das hilft dir zunächst schon mal weiter.

Lg
Momo
Hallo Momo,

mein Problem ist hier, dass ich die Buchungen des Vorjahres nicht sehen kann.
Mein Vorgänger hatte eine andere Software benutzt und mir liegt noch keine Abschlußbilanz des Vorjahres vor. Mein Chef und mein Vorgänger sind nicht ganz im friedlichen auseinander gegangen  :(

Die Abschlußbilanz werden wir sicherlich noch bekommen, allerdings muss ich jetzt die ersten Zahlungen verbuchen.
Und ich würde es jetzt einfach unter 1790 "Umsatzsteuer Vorjahr" verbuchen.

Allerdings wird mein Vorgänger die Umsatzsteuern ja auch schon gebucht haben, sie wurden ja bislang "lediglich" nicht überwiesen...


Gruß und Danke
Stefan
Hallo Stefan,

könnte es dann nicht sein, dass dein Vorgänger gegen ein Verbindlichkeiten Konto gebucht hat?

Also Spontan würde ich erstmal ein Verbindlichkeiten-Konto nehmen und es im Soll bebuchen. Und sobald der jahresabschluss vorliegt bzw. die alten Buchhungsdaten würden ich eine Umbuchung des alten Kontos auf das neue von dir machen. Somit ist das alte Konto vom Vorgänger sauber und du hast alle Verbindlichkeiten auf deinen Konto mit den entsprechenden Zahlungen.

Ansonsten würde ich wirklich erstmal versuchen an die alten Buchungen zu kommen um festzustellen wie es verbucht wurde.

Gruß Reaper
Hallo Stefan,

wenn Dein Vorgänger es in etwa richtig gemacht hat , müsste die Ust ja auf Konto 3820, 3841 o.ä. stehen.
Gegen dieses Kto muß Du ja dann die Zahlung buchen.
Du kannst ja jetzt erstmal Kto 3841 buchen und wenn Du den Abschluß hast die Korrektur machen.

Es gibt auch das Kto 1374 ungeklärte Posten  ;) .Da hast Du erstmal die Bank sauber und es geht Dir nicht verloren. Hast Du dann die nötigen Infos löst Du gegen 1374 auf.

Samy
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