PRA ?

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PRA ?, vom Kunden nur teilweise ausgeschöpftes Dienstleistungsbudget
Hallo,

hatte ich lange nicht mehr, ich weiß nicht mehr, ob ich es noch richtig machen würde:

Wir haben einem Kunden 2023 ein Dienstleistungsbudget verkauft, dass er zum Jahresende 2023 zu 50% ausgeschöpft hat.

Ich brauche die Buchung zum Jahresende 2023, nachdem ich die Rechnung als normalen Erlös gebucht habe.

Der Einfachheit halber sage ich, dass die Rechnung über 10.000 netto war.

Ich finde auf einer Webseite folgendes Schema, was zu passen scheint:

transitorische Vorausleistungen im voraus von uns vereinnahmte Erträge Einnahme Ertrag Ertragskonten an PRA

Ich buche also 4400 (SKR04 Erlöskonto 19%, wäre 8400 bei SKR03) an 3900 (passive Rechnungsabgrenzung, wäre 0990 bei SKR03) EUR 5.000,-

Könnt ihr das abnicken, oder, falls es nicht ok ist, wie sagt man heute: Dekonstruieren?

Herzlichen Dank vorab!

Hochkonzentrierter
Das sind keine PRA. Für die PRA st erforderlich, dass  
der genaue Zeitabschnitt angegeben wird, wann die Leistung beginnt und wann die endet. Bei dir ist das nicht der Fall.
Bearbeitet: Macaslaut - 11.03.2024 10:45:36
Hallo,

danke für deine Antwort.

Wie würdest du es buchen?

Vielen Dank vorab!

Hochkonzentrierter
Hier ist das BFH-Urteil.

https://nautilus-akademie.de/2023/10/23/abgrenzung-passiver-rap/

Danach würde man  ohne Abgrenzung direkt als ertrag erfassen.
Vielen Dank!
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