Provision / Erteilung des Auftrages

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[ geschlossen ] Provision / Erteilung des Auftrages
Hallo!  :roll:

zuerst kurz zum Sachverhalt: wir haben 150 € einem Kleinunternehmer für seine Empfehlung per Bank überwiesen. Im Überweisungszweck steht "Provision für xxx, Herr xxx". Die Zahlung war 150,00 € netto, weil es sich um ein Kleinunternehmer handelt. In diesem Zusammnhang habe ich 2 Fragen:

1.) Wie verbuche ich die Auszahlung?
4760 (Vermittlungsprovision) an Bank
oder
4780 Fremdleistung-Vertrieb an Bank
oder
über den Kreditoren??

2.) Ich habe niergend-wo gefunden, dass man bei der Bank-Überweisung noch vom Empfänger eine Rg. verlangen muss. Laut § 160 AO - muss man den Empfänger der Zahlung deutlich benennen, das war's.. mmhh??

Vielen Dank!!
Vic
Hallo Victoria,

da keine Ust. im Spiel ist reicht das so aus. Du kannst dir natürlich noch eine Rechnung zukommen lassen, schaden wird´s nicht.

Anders verhält es sich natürlich, wenn hier Ust. im anfallen würde.

Ich würd das Kto. Vermittlungsprovision nehmen, denn eine Fremdleistung im Bereich Vertrieb war es ja nicht.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas, :wink:

danke Dir für die schnelle Antwort.

D.h. wenn die USt. anfallen würde, müsste ich über den Kreditoren buchen, oder?

Herzliche Grüße,
Victoria
Hallo Victoria,

ob du über einen Kreditor buchst, bleibt dir überlassen bzw. notwendig bei Soll-Versteuerung.

Du brauchst dann aber auf jedenfall eine Rechnung, damit du Vst. geltend machen kannst.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
[color=#800040] auf jedenfall eine Rechnung, damit du Vst. geltend machen kannst.[/color] - o ja.. !!!

Danke, Danke, Danke !!!!
Victoria
Zitat
ViTi quote:
Die Zahlung war 150,00 € netto, weil es sich um ein Kleinunternehmer handelt.

Kleinunternehmer dürfen keine USt ausweisen. Mit dem VorSt-Abzug wird's daher nichts. Eine Rg. würde ich mir trotzdem geben lassen. Manche Prüfer machen sonst noch (unberechtigt) den BA-Abzug kaputt.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

:roll:  war das aus meinen Antworten nicht ersichtl.

Zumindest hab ich es so gemeint. das mit der Ust. war nur allgemein drangehängt.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
'Tschuldigung. Dann war das wohl ein Missverständnis.
Hi Gustav,

du brauchst dich nicht zu entschuldigen, ich war nur neugierig ob das missverständlich von mir geschrieben war. :wink:

Ich freue mich immer von dir zu lesen und gerade im Ust-Recht hoffe ich oftmals das du noch reinschaust.

Schönes Wochenende

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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