Vielleicht denke ich hier mal wieder viel zu kompliziert, aber ich möchte auf Nummer sicher gehen:
Situation:
Handelsvertreter lebt in Österreich und generiert Umsätze in Deutschland. Hat UID und wird über Provisionsgutschrift ohne Ausweis der USt. und mit Hinweis auf Reverse Charge abgerechnet. Aufwände werden nach SKR04 als 5923 (Leistungen eines in der EU ansässigen Unternehmers) gebucht. Da aber der Ort der Leistungserbringung relevant ist, frage ich mich nun, ob der dann nicht mit der deutschen Umsatzsteuer abgerechnet werden müsste. Oder ist die Abrechnung als EU Unternehmer auf jeden Fall korrekt?
Ich habe auch den umgekehrten Fall, dass ein Deutscher Umsätze sowohl in Österreich als auch Deutschland generiert. Müsste er für Österreich nach EU-Recht und für Dtl. nach deutschem Recht abgerechnet und verbucht werden - also auf Provisionsaufwendungen 6770?
Das Umsatzsteuergesetz hilft mir hier nicht klar weiter. Denn wie ich bereits gelesen habe, heißt es auch irgendwo, dass im Falle "sonstiger Leistungen" der Wohnort des Leistungserbringers relevant ist.
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort!
Situation:
Handelsvertreter lebt in Österreich und generiert Umsätze in Deutschland. Hat UID und wird über Provisionsgutschrift ohne Ausweis der USt. und mit Hinweis auf Reverse Charge abgerechnet. Aufwände werden nach SKR04 als 5923 (Leistungen eines in der EU ansässigen Unternehmers) gebucht. Da aber der Ort der Leistungserbringung relevant ist, frage ich mich nun, ob der dann nicht mit der deutschen Umsatzsteuer abgerechnet werden müsste. Oder ist die Abrechnung als EU Unternehmer auf jeden Fall korrekt?
Ich habe auch den umgekehrten Fall, dass ein Deutscher Umsätze sowohl in Österreich als auch Deutschland generiert. Müsste er für Österreich nach EU-Recht und für Dtl. nach deutschem Recht abgerechnet und verbucht werden - also auf Provisionsaufwendungen 6770?
Das Umsatzsteuergesetz hilft mir hier nicht klar weiter. Denn wie ich bereits gelesen habe, heißt es auch irgendwo, dass im Falle "sonstiger Leistungen" der Wohnort des Leistungserbringers relevant ist.
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort!