PV-Anlage nach Scheidung in Handwerksbetrieb einbuchen

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PV-Anlage nach Scheidung in Handwerksbetrieb einbuchen, Verbuchung in SKR03
Vorher lief die PhotoVoltaik-Anlage und das Haus nur auf meine Frau. Nach der Scheidung habe ich das Haus mitsamt PV-Anlage übernommen und ihr eine vorzeitige Gewinnausschüttung für die Jahre nach der Abzahlung bezahlen müssen (dies wurde in der Scheidungsvereinbahrung auch so festgehalten), sowie die Schulden der PV übernommen. Wie verbuche ich jetzt die Beträge richtig. Die Gewinnausschüttung abzgl. Mwst (Die PV wurde mit Mwst. geführt) als Ausgaben (welches Konto) Die Abschreibung der PV übernehme ich zum Restabschreibungswert in meine Abschreibungen vom Betrieb und stze dann ganz normal Zinsen etc ab.  :denk:

Gruß Tommy Danke

PS ergänzend sei gesagt, dass sich meine Betriebsräume im Wohnhaus befinden.  :wink1:
Bearbeitet: tommy0802 - 02.02.2015 10:23:27
Na das ist eine Frage :o , also ich sehe die "Gewinnausschüttung" als AK der PV Anlage oder als eine Art abschreibbaren Firmenwert.

Würde mich interesieren was andere dazu sagen.
leider beteiligt sich sonst scheinbar niemand dran  :(
Zitat
tommy0802 schreibt:
PS ergänzend sei gesagt, dass sich meine Betriebsräume im Wohnhaus befinden.  

Die nächste Frage wäre, ob es sich überhaupt um Betriebsvermögen handelt?  :denk:
Bevor ich mir Gschmarri anhören darf  :sleep: , weil Eigennutzung! So ist es Betriebsvermögen, Eigennutzung aufs Geschäft und privat wird bezahlt. Kann kein FA was wollen. Sonne scheint tagsüber, wo ich eh arbeite und demnach der Strom auch hauptsächlich geschäftlich verbraucht wird  :klatschen:
Wenn die Anlage mit Umsatzsteuer geführt wurde muss es Betriebsvermögen sein. Wie sonst.

Ich bleib dabei. Alternativ fällt mir dann nur noch ein. Einfach in der Steuererklärung so erklären wie man es gern hätte und sehen wie die Finanzverwaltung veranlagt. Kann man nachher immer noch in Einspruch gehen.

Aber das ist eigentlich nicht der richtige WEg.

VG
Zitat
bibu100 schreibt:
Wenn die Anlage mit Umsatzsteuer geführt wurde muss es Betriebsvermögen sein. Wie sonst.

Dann mach dich mal schlau über private PV-Anlagen!!!!
Hallo Tommy 0802,

schade das ich dir nicht abschließend helfen konnte, hab aber keine Lust mehr auf diesen Selbstdarsteller mit seinem coolen Sprüchen ohne Lösungen.
Zitat
bibu100 schreibt:
Hallo Tommy 0802,
schade das ich dir nicht abschließend helfen konnte, hab aber keine Lust mehr auf diesen Selbstdarsteller mit seinem coolen Sprüchen ohne Lösungen.

Das mit den Photovoltaikanlegen ist eine Wissenschaft für sich und bevor man Sprüche wie

Zitat
bibu100 schreibt:
Wenn die Anlage mit Umsatzsteuer geführt wurde muss es Betriebsvermögen sein. Wie sonst.

macht, sollte man sich vorger mal schlau machen.

Siehe z.B. hier: http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/steuer
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