Ratenkauf eines PCs - wie verbuche ich das richtig?

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Ratenkauf eines PCs - wie verbuche ich das richtig?
Hallo zusammen,

seit diesem Jahr bin ich zur Buchführung verpflichtet worden.

Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt und als Einzelunternehmer tätig.

Im Jahr 2012 habe ich einen PC auf Ratenzahlung gekauft.

Die monatliche Rate von 41,72€ wird monatlich vom Geschäftskonto abgebucht.

Am 01.07.2015 wird der Ratenkauf beendet.

Muss ich den PC aktivieren?

Hätte ich den offenen Kreditbetrag in der Eröffnungsbilanz 2014 angeben müssen? (Falls ja kann ich das noch nachreichen?)

Oder reicht es aus die monatlichen Raten als Darlehen an Bank zu buchen?

Danke schon mal für die Hilfe!
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe musstest Du von EÜR auf Bilanzierung wechseln - richtig?

Wenn ja, dann hättest Du das Darlehen als Verbindlichkeit mit in die Eröffnungsbilanz bringen müssen, genauso wie den PC der mit dem Restbuchwert zum 01.01.2014 hätte im Anlagevermögen verbucht sein müssen. Es sei denn der PC wurde in 2012 bereits als GWG behandelt und ist abgeschrieben. Dann würde nur das Darlehen in der Eröffnungsbilanz verbleiben.

Die Raten buchst Du tatsächlich nur Darlehen an Bank. Wenn der PC aktiviert ist, dann musst Du diesen weiter abschreiben, also Abschreibungen an AV.

Gruß, Buchi
Zitat
Buchi schreibt:
Es sei denn der PC wurde in 2012 bereits als GWG behandelt und ist abgeschrieben. Dann würde nur das Darlehen in der Eröffnungsbilanz verbleiben.

2012 gekauft, Monatsrate 41,72€, Ende 01.07.215 = GWG???????  :green:

Hier wäre bei der Überletung zur Bilanzierung wohl ein Stb angeraten gewesen!  ;)
hm ... ok, das war dann ein relativ teuerer PC. GWG kommt dann wohl nicht infrage, also hätte der PC mit dem Restbuchwert zum 01.01.2014 in der Eröffnungsbilanz stehen müssen.

Einen Steuerberater braucht man m.E. hier nicht unbedingt. Es ist aber schon nicht so einfach, insbesondere auch den Übergang bei der Umsatzsteuer richtig hinzubekommen . Aber sicherer wäre es mit einem Steuerbrater schon, auch wenn diese auch nicht immer alles richtig machen ;)

Gruß, Buchi
Zitat
Buchi schreibt:
Einen Steuerberater braucht man m.E. hier nicht unbedingt. Es ist aber schon nicht so einfach, insbesondere auch den Übergang bei der Umsatzsteuer richtig hinzubekommen .

Und keine Alltagssache, mit der sich jeder auskennt!  ;)

Zitat

Aber sicherer wäre es mit einem Steuerbrater schon, auch wenn diese auch nicht immer alles richtig machen  

Sicherlich, aber die haben eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung!  :green:
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