Software-Spende: Wie verbuchen?

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Software-Spende: Wie verbuchen?
Hallo!

Wir bekommen regelmäßig Software-Abos kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Firma erhält keine Gegenleistung, sie darf auch nicht auf die Förderung hinweisen.
Damit ist die Überlassung freiwillig und u.E. als Spende zu klassifizieren.
Wir haben also eine Einnahme im Ideellen Bereich. Nun fließt aber ja kein Geld. Allerdings ist der Wert der Software klar zu beziffern.
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen geldwerten Vorteil handelt (und keine Sachspende, da immateriell)?

Wie würdet ihr den Wert verbuchen? Das Geld ist ja nicht da.
Macht es Sinn, eine Einnahme im Software-Wert auf einem fiktiven Bankkonto zu verbuchen und den Wert des Software-Abos als Ausgabe gegenzubuchen?

Vielen Dank für eure Unterstützung!
mary-lou,

Hallo,

hab mich mit dem Thema etwas beschäftigt und recherchiert.
Hab was über IT Spenden im Non Profit Bereich gefunden. Ich denke auch, dass das als Spende anzusehen ist, denn sonst gäbe es ja diesen Begriff nicht.

file:///C:/Users/Startklar/Downloads/Microsoft%20IT-Spenden%20F%C3%B6rderkriterien%20_%20Stifter-helfen.html

Ich bin auch der Meinung, dass es ein immaterielles WG ist. Vielleicht könntest du die Firmen anschreiben oder selbst recherchieren, wieviel das normalerweise
kosten würde.
Ein geldwerter Vorteil ist es allerdings nicht, da es diesen Begriff nur im AG-AN Verhältnis gibt und wir hier nicht im Bereich von Lohn und Gehalt sind.

Dann hab ich noch was zur normalen Verbuchung von Software recherchiert. Das sind allgemeine Dinge, die nützlich sein können zu wissen.

betriebsausgabe.de/software-richtig-verbuchen/#deny

Aber deine Gedanken zum Verbuchen kann ich nicht nachvollziehen. Du kannst ja nicht irgendwas auf ein fiktives Bankkonto verbuchen.
Das würde ich jedenfalls alles verwerfen.
Entweder verbucht man das als Spende mit Spendenbescheinigung an das Softwareunternehmen, sofern diese eine wollen oder man verbucht das klassisch,
aber dann nicht im ideellen Bereich.

Generell würde ich nur im wirtschaftlichen Bereich Buchungssätze machen, nicht im ideellen Bereich.

An deiner Stelle würde ich einen Steuerberater zur Rate ziehen.

LG
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