Spülmittel und Waschmittel als Materialkosten?

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Spülmittel und Waschmittel als Materialkosten?, Buchung in einer Wäscherei und Großküche
Hallo und jetzt schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.  :klatschen:

Ich arbeite in einer gemeinnützigen Einrichtung, die u. a. eine Werkstatt für behinderte Menschen betreibt. In dieser Werkstatt haben wir eine Großküche sowie eine Wäscherei, die steuerpflichtige Umsätze nach außen generieren. (SKR04)
Bisher wurde hier (vor meinem Eintritt) z. B. das Waschmittel in der Wäscherei und auch z. B. das Spülmittel oder auch Teller etc. immer in den "normalen" Kostenbereich (6er Klasse) gebucht.
Meines Erachtens gehören solche Kosten aber in den Materialkostenbereich (Hilfs- und Betriebsstoffe o.ä.) - also in die 5er Klasse.

Sehe ich das falsch oder würdet ihr mir da zustimmen?

Liebe Grüße
PP
Hallo Herr Petermann,

Du hast hier Deine E-Mail als Name sodass wir alle sehen können wo Du arbeitest und man das hier auch via Google findet, wenn man Dich sucht. Ist Dir das bekannt?

Zu Deiner Frage: Ich würde das ebenfalls eher im 6er Bereich sehen. Für mich ist das ein gewöhnlicher betrieblicher Aufwand.

Viele Grüße.
Also wenn die Werkstatt (so wie ich es verstanden habe) mit den betreffenden Leistungen (Wäsche waschen) externe Umsätze erzielt und es nicht nur die Wäsche der Mitarbeiter ist, sehe ich das klar als Einkauf auf Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe. Es ist natürlich auch immer eine Frage der Größenordnungen aber das Waschmittel in der Wäscherei würde ich nicht mit dem Spülmittel in der Betriebsküche gleichsetzen. Für mich sind das keine allgemeinen Betriebskosten des Unternehmens.

Natürlich kann man bei einer Betriebsprüfung immer alles erklären aber in der Buchhaltung geht es ja auch um Klarheit. In der Kostenstellenrechnung macht es natürlich auch Sinn, den Betriebsstrom zu ermitteln und umzulegen.
Hallo PP,

ich sehe es auch so wie "der Buchhalter".  Ich würde Spülmittel und Wachmittel auch in den betrieblichen Aufwand buchen (Kontenklasse 6) und nicht auf das Konto "Roh und Hilfsstoffe"

Man nimmt dieses Konto hauptsächlich bei produzierenden Unternehmen. Das ist hier nicht gegeben, auch wenn steuerliche Umsätze damit generiert werden.


LG
Die Konten haben nicht wirklich was mit Produktion zu tun - auch wenn sie der Kontenklasse 3 zugeordnet sind (SKR03).

Zitat

Zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) zählen alle Stoffe bzw. Fremdbauteile, die von außerhalb des Unternehmens beschafft und in ihrem ursprünglichen Zustand vorrätig gehalten werden und anschließend im Unternehmen be- oder verarbeitet oder verbraucht werden. Dabei ist es nicht maßgeblich, in welchem Unternehmensbereich diese Stoffe eingesetzt werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unterscheiden sich durch ihre jeweilige Bedeutung für das fertige Erzeugnis:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/rohstoffe-hilfsstoffe-und-betriebsstoffe-3-zum-begriff-roh-hilfs-und-betriebsstoffe_idesk_PI20354_HI14441758.html
Hallo,

ich kenne die Definition zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

Um auf die Frage von Herrn Petermann zurückzukommen....

Es ist doch so, dass man sich immer an die Vorbuchhaltung halten sollte und nicht eigenmächtig auf andere Konten buchen sollte, es sei denn es
wurde wirklich falsch gebucht.

Wenn diese Posten Waschmittel und Spülmittel immer in der Kontenklasse 6 waren, dann sollte man das nicht ändern. Meiner Meinung ist es auch richtig
so wie es gebucht worden ist.

Grundsätzlich hat ein Buchhalter, der neu irgendwo angefangen hat wenig Freiheiten, was die Buchhaltung betrifft. Einer der gleich manches ummodeln
will macht sich schnell unbeliebt.
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