Telefonrechnung

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Hallo, ich habe folgende frage, und zwar starte Ich jetzt mein Kleingewerbe mit einem Internetauktionshaus, nun bekomme Ich jeden Monat meine ganz normale Private Telefon, Internet und Server Rechnung. Nun möchte Ich das ganze natürlich mit in mein Gewerbe übernehmen da Ich ja das Internet und den Server dazu hauptsächlich benötige.
Auflistung meiner Rechnung:
Telefon & Internet Flat = 40€
Server = 40€
Gesamt 80€

Der Server steht nur dem Auktionshaus zur verfügung also könnte Ich die Serverkosten ja komplett übernehmen.
Internet werde Ich zu 60 - 80% für das Gewerbe nutzen und Telefon eigentlich sogut wie garnicht.

Ich denke mal das Ich um die 55€ als Betriebliche Ausgaben anrechnen kann ( 15€ Internet&Telefon und 40€ Server)
Wäre das so OK?
Ausserdem läuft die Rechnung über mein Privatkonto wie muß Ich das ganze jetzt in meine Buchführung einführen?
Bearbeitet: maitho - 01.08.2010 12:02:18
Hallo Maitho,

das ganze scheint ziemlich an den tats. Werten angelehnt zu sein und kann somit auch in die Buchführung übernommen werden.
Deinen Anteil verbuchst du einfach wie folgt: Aufwand an Privateinlage.

Du könntest auch die Rechnungen darüber von deinem Geschäftskonto abbuchen lassen. Die komplette Summe in den Aufwand und dann buchst du 20% in den Privatbereich. Bei 20% ist das FA meist zufrieden und bohrt hier normalerweise nicht weiter nach.
Zumindest hab ich das noch nicht erlebt. Somit könntest du mehr als 55 Euro in deine GUV /EÜR bringen. ;)

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 01.08.2010 19:04:14
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen allerseits,

wenn Du von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) keinen Gebrauch machen willst, um Vorsteuer ziehen zu können, würde ich Andreas' Alternativvorschlag vorziehen und den Anschluss gedanklich von "privat" in "gewerblich" umwidmen. Beim Bezug für den Privatbereich und Einlage ins Unternehmen, wäre kein Vorsteuerabzug möglich. Den Privatanteil würde ich dann entnehmen und die USt korrigieren oder erst gar keine VorSt auf den Privatanteil ziehen.

Viele Grüße
Gustav
Hi Gustav,

richtig die Vst. Gut das du das noch anbringst.

Hatte diesbezügl. letztens noch eine interessante Diskussion. Dort wurde behauptet es wäre rechtl. unbedenkl. wenn die Telefonrechnung auf den Namen des Ehegatten stehen würde.
Begründung: Hatte bis dato noch kein BP beanstandet :denk:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

wenn der Name des Ehegatten drauf steht, spricht alles für einen Bezug im Privatbereich und anschließende Einlage in den Betrieb. Aus ESt-Sicht kann das ja vielleicht noch durchgehen, wenn das Geld vom gemeinsamen Privatkonto abgebucht wird. Schließlich gelten da keine zwingenden Formvorschriften. Aber für die VorSt ist es auf jeden Fall schädlich, es sei denn es handelt sich um eine Ehegatten-GbR. Dann könnte man noch mit gewissen Erfolgsaussichten diskutieren.

Nicht alles, was in einer Prüfung unbeanstandet bleibt, muss zwingend richtig und rechtlich unbedenklich sein. Der Prüfer guckt sich im Regelfall nicht jeden Beleg an, sondern setzt verschiedene Schwerpunkte. Wo kein Kläger da kein Richter. Für die Vergangenheit gibt's dann Vertrauensschutz. Aber bei der nächsten Prüfung kann ein anderer Prüfer die Sache schon wieder gaaanz anders sehen.

Gruß
Gustav
Meine Worte, meine Worte, Gustav.

Ich sehe das genauso. Habe auch ähnlich argumentiert.
Mein Beitrag (vorallem die Art der Begründung :green:) sollte nur ein wenig was zum schmunzeln sein.  ;)


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 02.08.2010 19:13:34
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

Zitat
Ansimi schreibt:
Dort wurde behauptet es wäre rechtl. unbedenkl. wenn die Telefonrechnung auf den Namen des Ehegatten stehen würde.

würde im Umkehrschluß bedeuten, das ein Firmenfahrzeug auch auf den Namen der Ehefrau lauten darf und nicht
auf den Mann als Firmeninhaber  -   mal so als Beispiel angeführt. :green:
Es gibt schon eigenartige Auffassungen. Gustav hat es schon schön beschrieben, selbst bei der Ehegatten GbR ist es
essig wenn es nur einen Inhaber gibt.
Beste Grüße BiBu
Hi Bibu,

ja, manchmal scheinen einige das EStG und das UStG durcheinander zu schmeißen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Upps hier ist ja ne richtige diskussion entstanden, aber leider ein wenig abschweifend von meiner Telefonrechnung.
Also Ich würde mal so 50€ verbuchen denke das ist schon ganz gut so und würde auch dem ganzen entsprechen.
Ansimi Du sagtest die würden da auch nicht nachboren wenn Ich nur 20% als Eigenanteil verbuche aber wie sieht den so ein "nachboren" aus wenn die das doch machen sollten? Da es sich ja um eine Telefon & Internet Flatrate handelt habe Ich auch keine Auflistung der Telefonate, und wie wollen die das Internetverhalten überprüfen? Oder wie Ich den Server nutze? Ach übrigens Ich habe auf dem Server noch ne kleine andere Seite drauf ist das schlimm? Also ein genaues Nachboren ist in dem sinne garnicht möglich.
Also Ich würde es jetzt schon so machen das Ich die Rechnung dann über das Geschäftskonto laufen lasse, nun ist es ja so das dann diese 80€ abgebucht werden jeden Monat, ich hefte dann die Rechnung ab, aber das mit dem eigenanteil verstehe Ich noch nicht so ganz, Ich nutze das Programm Wiso Mein Büro für die Buchführung, und bräuchte mal eine bessere erklärung wie Ich das jetzt in diese Buchführung einfüge, und ob Ich in meinen Ausgabenordner auch noch irgendwie ein Hinweis hinzu legen muß falls irgendwann mal eine Prüfung ansteht.
Es gibt ja so tolle Bücher die heißen "... für Dummis" schreibt es mir mal so als wenn Ihr das Buch schreiben würdet "Telefonrechnung verbuchen für Dummis"  ;)
Hallo maitho,

ist doch kein Problem und mach dich nicht kleiner als du bist.  ;)

Wenn du es über das Geschäftskonto laufen lässt, dann behandelst du die Rechnung wie jede andere Rechnung auch und verbuchst es in das Kto. Telefon (das ich allerdings in Telefon/Internet umbenennen würde)

Die Rechnung wie gewohnt kontieren und abheften.
Auf der Rechnung schreibst du irgendwo unten noch folgendes: Privatanteil 20% = xxx Euro
Daran kommt folgende Kontierung:
1800 (Privatentnahme) an 8922 (Verwendung von Gegenständen f. Zwecke außerh. d. Unternehmens 19 % USt (Tel.))
Genauso verbuchen und das war´s.

Wenn du nicht Ust.-Pflichtig bist,dann benötigst du natürlich ein Kto. ohne Ust. Schlüssel.

Wenn irgendwas unklar sein sollte, jederzeit nachfragen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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