Theaterkarte bis 35 ?: Lieferung oder sonstige Leistung???

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[ geschlossen ] Theaterkarte bis 35 ?: Lieferung oder sonstige Leistung???
Geschenke über 35 €, die an Geschäftsfreunde verschenkt werden, werden gem. § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt.
Wie ist das, wenn das Geschenk eine Theaterkarte bis 35 € ist - die ja eine sonstige Leistung darstellt. Hier gibt es Geschenke von geringem Wert nicht, gem. § 3 Abs. 9a UStG.

Gilt die Grenze trotzdem?


Vielen Dank!
Hallo myname,

entscheidend ist ob in dem Gegenstand den man verschenkt überhaupt Ust. beim kauf vorh. war.
Wurde keine Vst. gezogen braucht sie auch nicht korrigiert werden. 24b (11) USTR.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo myname,

auch bei einer Theaterkarte als Geschenk gilt die Freigrenze von 35,- Euro.

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Danke BiBu,

gehört natürlich mit zur Antwort, irgendwie bin ich im Moment sehr umständlich

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Hallo myname,

entscheidend ist ob in dem Gegenstand den man verschenkt überhaupt Ust. beim kauf vorh. war.
Wurde keine Vst. gezogen braucht sie auch nicht korrigiert werden. 24b (11) USTR.

Gruß

Andreas

Die Sache ist die, dass es sich um ein Theater handelt, welches selber die Karten an die AN ausgibt, insofern wird das Geschenk nicht angeschafft (vergaß ich zu erwähnen - dürfte aber nichts an deiner Antwort ändern).
Steuerbefreit nach § 4 Nr. 20 UStG ist das Theater auch nicht.

Ich meinte halt, dass die Ausführungen im UStG zu den Geschenken von geringem Wert als Lieferungen bei den sonstigen Leistungen gänzlich fehlen. Ich werde mich einfach auf den Sponsoring-Erlass zu VIP-Logen beziehen und hoffen, dass es richtig ist.  :D

Danke für die Antworten bisher!
Wenn der Arbeitnehmer :roll:  die Theaterkarte erhält handelt es sich um eine Sachzuwendung.
Freigrenze muß beachtet werden.

MfG BiBu
Beste Grüße BiBu
Ich meinte Geschäftsfreunde.
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