übersehene Geschäftsvorgänge

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[ geschlossen ] übersehene Geschäftsvorgänge
Wie bucht man vergessene / übersehene Geschäftsvorgänge nach ?  wenn man diese erst in späteren Jahren gemerkt hat, da hierfür Zahlungsbelege fehlen.  
z.B.  noch nicht titulierte Forderung in einem Gerichtsverfahren, Zahlungen durch Dritten, Verrechnungen, Wertberichtigungen, ,,, usw.  

:cry:
Hi Salome,

also wenn du es gesetzeskonform korrigieren willst, musst du wohl oder übel die Jahresabschlüsse neu erstellen. Grundsatz der periodengerechten Erstellung!

Aber wenn du jetzt erst die Belege dazu erhalten hast, könnte man es vielleicht auch so auslegen, dass der Geschäftsvorfall damit erst jetzt statt gefunden hat und somit die Korrekturen in diesem Jahr gebucht werden!?  :? Die Sache bliebe aber wohl strittig und könnte im Falle einer Prüfung beanstandet werden.

Es ist die Frage, um welche Summen es hier geht und ob der Zeiteinsatz für die Neuerstellung "lohnt" oder ob man eine evtl. Beanstandung vom FA-Prüfer in Kauf nimmt.

Wenn du weisungsgebunden arbeitest, würde ich in diesem Fall die Entscheidung in die Hände deines Chefs legen.

Liebe Grüße
Ponschie
Hallo!

Bei einer Einzelunternehmung bleibt auch gerne das Hintertürchen, dass der Unternehmer das ganze privat gezahlt hat / eingenommen hat und jetzt erst den Geldeingang / -ausgang in die Kasse / aus der Kasse macht  :mrgreen:

Ansonsten schließe ich mich ponschie an.

LG Tine
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