Umsätze in der Schweiz

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[ geschlossen ] Umsätze in der Schweiz
Hallo zusammen,

mein Mann plant sich selbständig zu machen (Gewerbe mit Buchführungspflicht). Das Unternehmen wird von Deutschland aus betrieben, aber die allermeisten Umsätze werden durch Aufträge von Schweizer Kunden erzielt. Aufwände entstehen auch grösstenteils in der Schweiz. Sämtliche Zahlungseingänge dieser Kunden werden auf ein Konto in der Schweiz eingehen. Solange das Geld nicht benötigt wird, wird es auch dort verbleiben.

Wenn ich die Belege verbuche, muss ich die dann zu dem Kurs umrechnen, der an diesem Tag gültig ist ? Wo bekomme ich den aktuellen Kurs eigentlich her ? Muss ich bei der Bilanz irgendetwas beachten ?

Vielen Dank für Eure Tipps

Kelly
Hallo Kelly,

ich würde auf jeden Fall, in der Gründungsphase mit einem Steuerberater zusammen arbeiten, alleine aus dem Grund das  du angibst, das die Einnahmen und Ausgaben in der Schweiz bewirkt werden. Dies könnte zur Folge haben das du eine Steuernr. der Schweiz benötigst und dich dort anmelden musst/solltest.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
hallo,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

Firma in Deutschland, Umsätze in der Schweiz?

Würde ich buchen in SKR03:

steuerfreie Erlöse aus Drittland - Abrechnung in Euro in Buchhaltung Irgendwo 8150 ff aktuell,
bzw. 8120 alt

Währungsrechner:
(http://de.finance.yahoo.com/waehrungen/ ... =USD;amt=1).

Aufwendungen ebenfalls in Euro umgerechnet.

Kurschwankungen bei Zahlung Schweizer Franken in Euro bei Überweisung; ausgleichen mit:
2150 Aufwendungen aus Kursdifferenzen (schlechter Kurs-Verlust)
2660 Erträge aus Kursdifferenzen (guter Kurs- Gewinn)
Noch eine andere Idee.

Ein Devisenkonto in der Schweiz in Euro anlegen?

Geht ja auch in Deutschland in USD.

Alle Probleme wären gelöst.
Hallo DanSch,

ganz so einfach ist das nicht.

Wenn man eine Firma in Deutschland hat und die gesamte Produktion auch hier ausgeführt wird, kann man das machen.

Kelly schreibt aber das die Umsätze und auch die Aufwendungen in der Schweiz bewirkt werden, hier ist für mich z.b. auch ein Werkvertrag möglich. Nun muss sichergestellt werden das die Ust. der Schweiz auch gezogen werden kann und zwar aus jeder Rechnung, usw.

Diesen Fall sehe ich so komplex, das die genaue Sachlage, wie am besten Verfahren werden sollte mit einem Fachmann vor Ort besprochen werden sollte, der gegebenenfalls auch die Firma bei den entspr. Anträgen usw. begleitet, zumind. bis die Anfangsphase überschritten ist und alles seinen Gang geht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas. Wenn es so in das Detail geht, sollte Sie wirklich einen Steuerberater aufsuchen. Da bleibt nur dieser Weg.

Ich hatte Sie lediglich dahingehend verstanden, dass Sie nach Buchungen der Kursdifferenz sucht.
Alles Weitere kann wirklich nur ein VorOrt-Gespräch mit einem Fachmann bringen. Sonst ist es falsch und der Ärger danach groß.

Schöne Grüße Daniel
Hallo

Warum wird dann eigentlich nicht gleich ein schweizer Unternehmen gegründet? Als Frage eines keine Ahnungen habenden.

Auf dem ersten Blick würde es mir doch sinnvoller erscheinen. Oder muss man hierfür Schweizer etc. sein?

Gruß

Rewe-Anfänger
@Rewe-Anfänger. Das wird das FA in Deutschland so nicht ganz mitmachen (Stichwort - Einkommensteuerpflicht Wohnsitzfinanzamt § 1 Abs.1 S.1 EStG und § 8 AO). Da hat man "größere" Probleme, weil dann noch die DBA'n und noch eine Menge anderer Kriterien intensivst zu betrachten sind.
Das reibt auf. Ich hatte einen ähnlichen Gedanken, den ich jedoch verworfen hatte, nachdem ich alle Probleme vor Augen sah.

Da bleibt wirklich zur Beratung nur der Gang zum Fachmann.
Danke, stimmt da war ja was :) . Finanzämter könnten ja auch mal was flexibler werden  :lol:  .
Zitat
Rewe-Anfänger quote:
Danke, stimmt da war ja was :) . Finanzämter könnten ja auch mal was flexibler werden  :lol:  .

Das stimmt! .) Nur, so eine Flexibilität bedarf besserer Organisation. Das bedarf aber wieder mehr Leute im Amt, so dass das wieder teurer kommt dem Staate. Und diese Flexibilität muss vom Gesetzgeber kommen.
Wenn der-FA-Beamte sich gegen die Rechtsgrundsätze "widersetzt", geht es dem auch nicht so gut. Ohnehin sind die personell schon völlig unterbesetzt. Das wird/ist leider alles nicht so leicht.
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