Hallo an alle,
ich habe da ein zwei Fragen und hoffe mir kann dabei jemand behilflich sein.
Wir (Einzelunternehmung) haben ein Produkt von einem Unternehmen in Frankreich gekauft und die dazugehörige Rechnung wurde netto ausgestellt, da dem Unternehmen unsere USt. Nr. vorliegt. Diese besagte Rechnung haben wir wie folgt in Collmex gebucht:
Wareneinkauf EU
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Pos S/H Konto Name X Betrag
1 Haben 1200 Bank X 103,58
2 Soll 3425 Innergem. Erwerb 19% USt. u. VSt. 103,58
3 Haben 1774 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb 19,68
4 Soll 1574 Abziehbare Vorsteuer 19% innerg. Erwerb 19,68
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Buchung so in Ordnung ist !?
Exakt diesen Artikel haben wir an einen PRIVATKUNDEN verkauft und den Betrag zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
(Der Kunde hat per PayPal bezahlt)
Die Buchung habe ich in Collmex wie folgt erfasst:
Warenverkauf
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Pos S/H Konto Name Betrag
1 Soll 1200 PayPal 127,17
2 Soll 4970 Kosten des Geldverkehrs 2,82
3 Haben 8410 Erlöse 19% Umsatzsteuer 109,24
4 Haben 1776 Umsatzsteuer 19% 20,75
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Auch hier frage ich lieber nach, ob die Buchung so ordnungsgemäß ist !?
Beim „Test“aufruf der Umsatzsteuer – Voranmeldung ergibt sich eine Umsatzsteuervorauszahlung von 20,60 €.
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Feld auf Steuer-Formular Umsatz Steuer
81 - Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 % 109,00 20,71
89 - Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v. H. 103,00 19,57
61 - Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen 19,68
83 - Verbleibende Umsatzsteuervorauszahlung / Überschuss 20,60
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Sehe ich es richtig, dass anhand dieses Beispiels (EK 103,58 €, VK 127,17 € = 23,59 €) und nach Abzug der Umsatzsteuervorauszahlung (20,60 €) ein Gewinn von 2,99 € übrig bleibt ? Oder fehlt hier ganz einfach eine Buchung, was die Umsatzsteuer / Vorsteuer betrifft ?
Ich stehe gerade ehrlich gesagt auf dem Schlauch und umso länger ich darüber nachdenke, desto mehr verwirrt es mich.
Wenn man das Produkt steuerfrei im Ausland einkauft, muss man beim Verkauf in Deutschland an eine Privatperson die Mehrwertsteuer zwingend in Rechnung stellen ? Ich bin bis dato an sich davon ausgegangen, dass auch hier nur die Differenz von der Umsatzsteuer zur Vorsteuer 20,75 € - 19,68 € = 1,07 € an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Ich habe auch etwas von einer Differenzbesteuerung gelesen, was hier wohl aber nicht greift, weil es sich nicht um Gebrauchtware handelt !?
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir die ein oder andere Hilfestellung geben könnt.
Vielen Dank erstmal.
Gruß
BE0909
ich habe da ein zwei Fragen und hoffe mir kann dabei jemand behilflich sein.
Wir (Einzelunternehmung) haben ein Produkt von einem Unternehmen in Frankreich gekauft und die dazugehörige Rechnung wurde netto ausgestellt, da dem Unternehmen unsere USt. Nr. vorliegt. Diese besagte Rechnung haben wir wie folgt in Collmex gebucht:
Wareneinkauf EU
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Pos S/H Konto Name X Betrag
1 Haben 1200 Bank X 103,58
2 Soll 3425 Innergem. Erwerb 19% USt. u. VSt. 103,58
3 Haben 1774 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb 19,68
4 Soll 1574 Abziehbare Vorsteuer 19% innerg. Erwerb 19,68
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Buchung so in Ordnung ist !?
Exakt diesen Artikel haben wir an einen PRIVATKUNDEN verkauft und den Betrag zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
(Der Kunde hat per PayPal bezahlt)
Die Buchung habe ich in Collmex wie folgt erfasst:
Warenverkauf
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Pos S/H Konto Name Betrag
1 Soll 1200 PayPal 127,17
2 Soll 4970 Kosten des Geldverkehrs 2,82
3 Haben 8410 Erlöse 19% Umsatzsteuer 109,24
4 Haben 1776 Umsatzsteuer 19% 20,75
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Auch hier frage ich lieber nach, ob die Buchung so ordnungsgemäß ist !?
Beim „Test“aufruf der Umsatzsteuer – Voranmeldung ergibt sich eine Umsatzsteuervorauszahlung von 20,60 €.
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Feld auf Steuer-Formular Umsatz Steuer
81 - Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 % 109,00 20,71
89 - Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v. H. 103,00 19,57
61 - Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen 19,68
83 - Verbleibende Umsatzsteuervorauszahlung / Überschuss 20,60
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Sehe ich es richtig, dass anhand dieses Beispiels (EK 103,58 €, VK 127,17 € = 23,59 €) und nach Abzug der Umsatzsteuervorauszahlung (20,60 €) ein Gewinn von 2,99 € übrig bleibt ? Oder fehlt hier ganz einfach eine Buchung, was die Umsatzsteuer / Vorsteuer betrifft ?
Ich stehe gerade ehrlich gesagt auf dem Schlauch und umso länger ich darüber nachdenke, desto mehr verwirrt es mich.
Wenn man das Produkt steuerfrei im Ausland einkauft, muss man beim Verkauf in Deutschland an eine Privatperson die Mehrwertsteuer zwingend in Rechnung stellen ? Ich bin bis dato an sich davon ausgegangen, dass auch hier nur die Differenz von der Umsatzsteuer zur Vorsteuer 20,75 € - 19,68 € = 1,07 € an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Ich habe auch etwas von einer Differenzbesteuerung gelesen, was hier wohl aber nicht greift, weil es sich nicht um Gebrauchtware handelt !?
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir die ein oder andere Hilfestellung geben könnt.
Vielen Dank erstmal.
Gruß
BE0909