Verkauf an EU-Auslang

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Verkauf an EU-Auslang, Liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor oder ist die Lieferung in Deutschland steuerpflichtig?
Hallo,
ich habe da eine Frage bzgl. innergemeinschaftliche Lieferung: Eine spanische Firma bestellt Waren von einem deutschen Unternehmer. Der deutsche Unternehmer soll die Waren zur Tochterfirma des spanischen Unternehmers liefern, die ihren Sitz in Deutschland hat. Von dort aus wird die Ware weiter zur spanischen Firma transportiert. Wie muss der deutsche Unternehmer seine Rechnung schreiben? Mit MwSt oder liegt in diesem Fall trotzdem eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn er nach Beendigung der Lieferung eine Gelangensbestätigung vom spanischen Unternehmer erhält? Es wäre sehr schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG Kathy1
Hallo Kathy,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es sich um eine inländische Lieferung handelt. Es hört sich so an, dass die Ware mit Übergabe an die Tochter geliefert wird und dann vom Empfänger in Eigenregie nach Spanien gebracht wird. Für den Spanier wäre ein igE natürlich vorteilhafter. Dann müsste er sich nicht in DE anmelden, um die Vorsteuer zu bekommen.

Aber was sagen denn die vertraglichen Vereinbarungen zum Erfüllungsort? Wo soll die Gefahr des Untergangs der Ware auf den Spanier übergehen? Oder andersrum gefragt: Was passiert, wenn der Transporter auf dem Weg von der Tochter nach Spanien verunglückt und die Ware nicht mehr zu gebrauchen ist? Müsst Ihr dann für Ersatz sorgen?

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 25.11.2015 20:38:29
Hallo Kathy,

in deinem Fall liegt eine IGL vor. Wenn du mehr zu dem Thema wissen möchtest, google mal nach "gebrochenen Transport". Ich denke dann solltest du alle Infos erhalten, die du benötigst.

Grüße Florian
Hallo,

ja ganz so einfach und eindeutig ist das mit der gebrochenen Lieferung ja auch nicht.
Ich meine auch, das man auch die Lieferbdingungen usw hier im Einzelfall genauer betrachten muss um eine Entscheidung zu fällen, bzw
wenn es öfter vor kommt, sollte es ja kein Problem sein das so aufzustellen, dass es eine IGL wird.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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