Verrechnungskonten

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Verrechnungskonten, Buchung von Beschaffung/Wareneingängen über Verrechnungskonten
Hallo,
bin kein Buchungsexperte, möchte aber bei folgendem Sachverhalt nicht ganz blöd dastehen:

Mich würden mal die Buchungen interessieren, wenn 100% Tochtergesellschaften im Rahmen des Kommissionsmodells (also im eigenen Namen aber für Rechnung der Muttergesellschaft) Ware beschaffen und die Buchungen nicht direkt, sondern über Verrechnungskonten laufen. Was bucht die Muttergesellschaft, was die Tochtergesellschaft? Wo wird der Aufwand gezeigt, wo Warenzugänge und Verbräuche? Wie korrespondiert das miteinander bei Mutter und Tochter?

Vielen herzlichen Dank!
Rike
Könntest du das bitte noch etwas näher ausführen, imho redet man im Internet schnell aneinander vorbei. (mir ists leider noch nicht so ganz klar wie du es meinst  :denk: )

Also wer hat die Ware, wer bezahlt wann und wieviel.

Am besten ein Beispiel.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

also die Tochter bestellt die Ware, aber für Rechnung der Muttergesellschaft (Kommissionsmodell). Die bezahlt die Ware komplett bei Fälligkeit und aktiviert das in diesem Fall Umlaufvermögen. Das macht man so wie ich verstanden haben deshalb, weil 1. die Tochter 100% der Muttergesellschaft gehört und die Gewinne komplett abgeführt werden und 2. weil man steuerlich aufgrund der angewandten Organschaft die USt nur einmal auf Ebene der Muttergesellschaft abführt, alle Leistungen zu den Tochtergesellschaften sind als Innenumsätze steuerfrei. Außerdem gibt es nur eine Buchhaltung für alle (Mutter wie Töchter). Nun muss aber der Aufwand doch in den Tochtergesellschaften (quasi ein anderer Buchungskreis) gezeigt werden, was man über Verrechnungskonten tut (da spart man ne Menge Buchungen).
Ich wage mal einen Denkversuch (bitte korrigieren): Der Aufwand wandert erst bei Verbrauch zu den Tochtergesellschaften, so dass die Verrechnungskonten bei der Mutter und der Tochter sich quasi ausgleichen, wenn die Ware komplett verbraucht ist.  Die Verrechnungskonten nimmt man doch eigentlich eh nur, weil ein "richtiges" Gegenkonto (z.B. Verbindlichkeiten) fehlt, so als Hilfskrücke. Sonst müßte man für jeden Verbrauch ne Rechnung schreiben und das bei Mutter und Tochter ein- und ausbuchen etc. und hat ne Menge Buchungsaufwand. Was mir nur jetzt noch nicht klar ist, sind das bei Mutter und Tochter unabhängige Buchungen, man kann doch wohl nicht buchungskreisübergreifend buchen?!? Demnach könnten ja Verrechnungskonten ja sowohl aktive als auch passive Bilanzkonten sein, je nachdem ob man ne Forderung oder Verbindlichkeit buchen wollte?!
Wie Du siehst, ich hab da noch ne Menge Fragezeichen im Kopf. Vielleicht kannst Du Dir ein Bild machen.

Freue mich über jede Überlegung!
Gruß
Rike
Hallo,

schön das du dein Beispiel so ausführlich ausgeführt hast, so redet man wenigstens über das Gleiche.

Richtig ist deine Überlegung, dass die Verrechnungskonten passiv oder aktiv sein können, es ist eigentlich egal zumindest unterjährig. In der Bilanz am Jahresende sollte dieses imho  dann schon auf der entsprechenden Seite ausgewiesen werden.

Jedes Unternehmen ist ein eigener "Mandant" in der Buchhaltung und führt eigene Verrechnungskonten.

Den Kauf von Ware würde ich mal so darstellen als Diskussionsvorschlag:

Die Mutter führt das Verrechnungskonto B = VRB und die Tochter führt ein Verrechnungskonto A = VRA egal ob aktiv oder passiv


Mutterunternehmen A: VRB an Bank 100,- € (Bezahlung der Ware)
Tochterunternehmen B: Handelsware an VRA 100,- € (Aktivierung im Umlaufvermögen)

Verbrauch der Ware durch Lagerentnahme und Verkauf bei B:

Aufwand Ware an Handelsware z.B 10,- €
Ford LuL an  Erlöse Verkauf von Handelsware z.B 15,- € (bei 50% Aufschlag) --> Verkauf an Dritte

Jetzt zu deiner Aussage anhand des Beispiels:

"Ich wage mal einen Denkversuch (bitte korrigieren): Der Aufwand wandert erst bei Verbrauch zu den Tochtergesellschaften, so dass die Verrechnungskonten bei der Mutter und der Tochter sich quasi ausgleichen, wenn die Ware komplett verbraucht ist.
"

Die Aussage das der Aufwand erst zur Tochter B wandert ist insoweit richtig, das dieser bei Materialentnahme entsteht.
Nur wandert er nicht wirklich, weil weder A noch B vorher Aufwand hatten, sondern dieser ensteht erstmalig durch Entnahme im Lager bei B.

Die Verrechnungskonten gleichen sich aus durch die Konsolidierung beim Konzernabschluss der Tochter in die Mutter.

A hat 100,- Euro Forderungen an B (also im Soll) und B 100,- € (im Haben), dies ergibt einen Saldo von 0,- somit sind die Verrechnungskonten ausgeglichen. (Nennt sich Forderungs- und Schuldensolidierung)

Die Umsätze an Dritte wie im Beispiel dargestellt sind davon nicht betroffen, diese bleiben.

Bitte falls jemand weitere Anmerkungen dazu machen will nur zu, bestimmt gibts dazu noch was zu sagen !


Schönen Gruß


Maik
Bearbeitet: sroko - 31.08.2011 18:05:07
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

danke, da kommen wir der Sache näher.
Ich bin soweit d'accord, nur so wie ich das Kommissionsmodell bisher verstanden habe, ist nicht das Tochterunternehmen Eigentümer der Ware, sondern die Muttergesellschaft erlangt das Eigentum und müßte es deshalb in ihrem Umlaufvermögen aktivieren. Deshalb nahm ich auch an, dass erst der Verbrauch der Ware an die Tochter weitergegeben wird quasi wie eine interne Lieferung (USt-frei-weil Innenumsatz). Vielleicht liege ich aber auch falsch...?!
Ich glaube aber, ich hab den Rest verstanden: es sind unabhängige Buchungen bei Mutter und Tochter (also in jedem Mandanten wird extra gebucht) und die Verrechnungskonten gleichen sich erst im Rahmen der Konsolidierung aus. Die Umsätze an Dritte bleiben natürlich, die müssen ja in ihrer Wirkung bestehen bleiben im Ausweis.
Wenn ich das richtig sehe, mache ich einen Luftsprung:

Danke und
LG
Rike
Hallo,

ja jetzt wo ich es nochmals lese, sehe ich auch das mit der Kommission deutlich  :oops:

Also mal meine Meinung in diesem Fall zur Kommission;

Bei der Kommission zerfällt wirtschaftliches und juristisches Eigentum.

Bilanzieren muss aber der wirtschaftliche Eigentümer die Ware, das ist in diesem Fall nicht der Kommissionär (Tochter) sondern wie von dir geschrieben das Mutterunternehmen, da diese u.a Gefahren und Lasten trägt die mit dem evtl Verlust etc gegeben sind.

Somit bilanziert die Mutter die Waren, diese befinden sich aber beim Kommissionär (Tochter).

Das gleiche gilt auch beim Verkauf der Waren, der Kommissionär wird auch hier nicht wirtschaftlicher Eigentümer.

Somit müsste  die Mutter nach dem Verkauf die Waren mit einer Aufwandsbuchung aus dem Lager ausbuchen.
Der Kommissionär berechnet dann im Normalfall so etwas wie eine Gebühr/Provision aus dem Verkauf. Und leitet den Verkaufserlös weiter. (Die Weiterleitung des Verkaufserlöses lassen wir mal außen vor, entweder auch über Verrechnungskonten oder durch richtige Überweisungen)

Also müsste die Tochter eigentlich gar nichts buchen außer bei jedem Verkauf z.B. VRA an Erlöse aus Kommissionsgebühren
Also sie stellt für jeden Verkauf eine vereinbarte Gebühr in Rechnung.

Die anderen Buchungen macht "theoretisch" das Mutterunternehmen.

In diesem Fall im Bezug auf die Verrechnungskonten wäre es imho nur z.B Aufwand Kommissionverkäufe an VRB


Den Rest siehst du schon richtig. Nur um noch weiter zu gehen:

Dies betrifft nur den Konzernabschluss, jedes Unternehmen erstellt weiterhin seinen Einzelabschluss, auch die Steuer berechnet sich nach dem Einzelabschluss. Der Einzelabschluss hat nur wenig Aussagekraft für Dritte, deshalb der Konzernabschluss.

Also die Verrechnungskonten gleichen sich in "echt" nicht aus, sondern werden nur eliminiert beim Konzernabschluss, wo praktisch von einem ganzen Betrieb und einer Buchhaltung ausgegangen wird.



Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 02.09.2011 21:30:35
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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