wie verbuche ich eine erhaltene Pönale?

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wie verbuche ich eine erhaltene Pönale?, Lieferant ist in Lieferverzug und muß eine vertragliche Pönale zahlen - ist das eine AHK-Minderung oder Schadensersatz?
Hallo,
unser Lieferant ist seit Wochen im Lieferverzug und muß daher eine vertragliche Pönale zahlen. Der Gerätewert ist 100 TE, 15 TE sind die Pönale. Ich schätze mal, daß die Rechnung nach der Lieferung immer noch über 100 TE lautet und wir einfach die 15 TE als Pönale einbehalten und nur 85 TE zahlen. Ist das dann eine AHK-Minderung, oder verbuche ich als AHK immer noch die 100 TE, und die 15 TE als neutralen Ertrag aus Schadensersatz?

Und wie verhält sich das mit der Vorsteuer: ziehe ich 19% auf die 100 TE und muß dann für den Schadensersatz auf die 15 TE Umsatzsteuer buchen? Oder ziehe ich die Vorsteuer nur auf die 85 TE und buche die Pönale umsatzsteuerfrei?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,

die Pönale oder Vertragsstrafe ist echter Schadenersatz und keine Entgeldminderung. Da es keine Entgeldminderung ist, bleiben die AHK bei 100 T€ mit vollem Vorsteuerabzug.

Die 15T€ sind nicht umsatzsteuerbar, da echter Schadenersatz und kein Leistungsaustausch.

Gruß
Bilibu
Es liegt keine Minderung der AK vor, da ihr SE und nicht z.B. Skonto abziehen wollt.
Daher muss das Gerät natürlich mit 100 TE eingebucht werden. Der SE ist separat zu erfassen. Dadurch habt ihr auch eine den GoB entsprechende Buchhaltung ( Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Bilanz/ Buchführung). Übrigens ist es verboten Aufwand und Ertrag miteinander zu verrechnen.

Vertragsstrafen gelten als echter Schadensersatz. Der zeichnet sich dadurch aus, dass es an einem Leistungsaustausch fehlt. Der Vertragsstrafe steht also keine Gegenleistung gegenüber. Daher ist die Zahlung der Vertragsstrafe nicht umsatsteuerlich relevant.

Auszug aus
UStR Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UStG (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008)
Zu § 1 UStG

(2) 1 Vertragsstrafen, die wegen Nichterfüllung oder wegen nicht gehöriger Erfüllung (§§ 340, 341 BGB) geleistet werden, haben Schadensersatzcharakter (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. 7. 1997, V R 94/96, BStBl II S. 707). 2 Hat der Leistungsempfänger die Vertragsstrafe an den leistenden Unternehmer zu zahlen, ist sie deshalb nicht Teil des Entgelts für die Leistung. 3 Zahlt der leistende Unternehmer die Vertragsstrafe an den Leistungsempfänger, liegt darin keine Entgeltsminderung (vgl. BFH-Urteil vom 4. 5. 1994, XI R 58/93, BStBl II S. 589). 4 Die Entschädigung, die ein Verkäufer nach den Geschäftsbedingungen vom Käufer verlangen kann, wenn dieser innerhalb bestimmter Fristen seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt (Schadensersatz wegen Nichterfüllung), ist nicht Entgelt, sondern Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 27. 4. 1961, V 263/58 U, BStBl III S. 300). 5 Eine Willenserklärung, durch die der Unternehmer seinem zur Übertragung eines Vertragsgegenstands unfähig gewordenen Schuldner eine Ersatzleistung in Geld gestattet, kann nicht als sonstige Leistung (Rechtsverzicht) beurteilt werden. 6 Die Ersatzleistung ist echter Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 12. 11. 1970, V R 52/67, BStBl 1971 II S. 38). 7 Auch die Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder vertraglicher Auflösung eines Werklieferungsvertrags vereinnahmt, ohne an den Besteller die bereitgestellten Werkstoffe oder das teilweise vollendete Werk geliefert zu haben, ist kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts (vgl. BFH-Urteil vom 27. 8. 1970, V R 159/66, BStBl 1971 II S. 6). 8 Zum Leistungsgegenstand bei noch nicht abgeschlossenen Werklieferungen vgl. Abschnitt 28.


MfG

Aza

P.S. Oh Bilibu hatte ja schon geantwortet. Naja doppelt hält besser  ;)
Bearbeitet: Aza - 02.11.2011 13:22:38
Dieses Problem habe ich gerade auch. Wir sind in Lieferverzug gekommen und müssen nun eine Pönale zahlen, welche vertraglich vereinbart wurde. Unser Kunde hat dies einfach von unserer Rechnung abgezogen, d.h. vom Bruttobetrag und möchte jetzt eine Rechnungskorrektur von uns. Diese Korrektur ist ja steuerfrei zu stellen, da es sich um echten Schadensersatz handelt. Unser CEO fragt mich jetzt, was denn jetzt mit der Steuer sei und ob ich noch eine Rechnungskorrektur stellen könnte. Aber das ist doch unser Pech, oder? Was soll ich denn da jetzt noch "gutschreiben"?
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