wie verbuche ich eine erhaltene Pönale?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
wie verbuche ich eine erhaltene Pönale?, Lieferant ist in Lieferverzug und muß eine vertragliche Pönale zahlen - ist das eine AHK-Minderung oder Schadensersatz?
Hallo,
unser Lieferant ist seit Wochen im Lieferverzug und muß daher eine vertragliche Pönale zahlen. Der Gerätewert ist 100 TE, 15 TE sind die Pönale. Ich schätze mal, daß die Rechnung nach der Lieferung immer noch über 100 TE lautet und wir einfach die 15 TE als Pönale einbehalten und nur 85 TE zahlen. Ist das dann eine AHK-Minderung, oder verbuche ich als AHK immer noch die 100 TE, und die 15 TE als neutralen Ertrag aus Schadensersatz?

Und wie verhält sich das mit der Vorsteuer: ziehe ich 19% auf die 100 TE und muß dann für den Schadensersatz auf die 15 TE Umsatzsteuer buchen? Oder ziehe ich die Vorsteuer nur auf die 85 TE und buche die Pönale umsatzsteuerfrei?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,

die Pönale oder Vertragsstrafe ist echter Schadenersatz und keine Entgeldminderung. Da es keine Entgeldminderung ist, bleiben die AHK bei 100 T€ mit vollem Vorsteuerabzug.

Die 15T€ sind nicht umsatzsteuerbar, da echter Schadenersatz und kein Leistungsaustausch.

Gruß
Bilibu
Es liegt keine Minderung der AK vor, da ihr SE und nicht z.B. Skonto abziehen wollt.
Daher muss das Gerät natürlich mit 100 TE eingebucht werden. Der SE ist separat zu erfassen. Dadurch habt ihr auch eine den GoB entsprechende Buchhaltung ( Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Bilanz/ Buchführung). Übrigens ist es verboten Aufwand und Ertrag miteinander zu verrechnen.

Vertragsstrafen gelten als echter Schadensersatz. Der zeichnet sich dadurch aus, dass es an einem Leistungsaustausch fehlt. Der Vertragsstrafe steht also keine Gegenleistung gegenüber. Daher ist die Zahlung der Vertragsstrafe nicht umsatsteuerlich relevant.

Auszug aus
UStR Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UStG (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008)
Zu § 1 UStG

(2) 1 Vertragsstrafen, die wegen Nichterfüllung oder wegen nicht gehöriger Erfüllung (§§ 340, 341 BGB) geleistet werden, haben Schadensersatzcharakter (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. 7. 1997, V R 94/96, BStBl II S. 707). 2 Hat der Leistungsempfänger die Vertragsstrafe an den leistenden Unternehmer zu zahlen, ist sie deshalb nicht Teil des Entgelts für die Leistung. 3 Zahlt der leistende Unternehmer die Vertragsstrafe an den Leistungsempfänger, liegt darin keine Entgeltsminderung (vgl. BFH-Urteil vom 4. 5. 1994, XI R 58/93, BStBl II S. 589). 4 Die Entschädigung, die ein Verkäufer nach den Geschäftsbedingungen vom Käufer verlangen kann, wenn dieser innerhalb bestimmter Fristen seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt (Schadensersatz wegen Nichterfüllung), ist nicht Entgelt, sondern Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 27. 4. 1961, V 263/58 U, BStBl III S. 300). 5 Eine Willenserklärung, durch die der Unternehmer seinem zur Übertragung eines Vertragsgegenstands unfähig gewordenen Schuldner eine Ersatzleistung in Geld gestattet, kann nicht als sonstige Leistung (Rechtsverzicht) beurteilt werden. 6 Die Ersatzleistung ist echter Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 12. 11. 1970, V R 52/67, BStBl 1971 II S. 38). 7 Auch die Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder vertraglicher Auflösung eines Werklieferungsvertrags vereinnahmt, ohne an den Besteller die bereitgestellten Werkstoffe oder das teilweise vollendete Werk geliefert zu haben, ist kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts (vgl. BFH-Urteil vom 27. 8. 1970, V R 159/66, BStBl 1971 II S. 6). 8 Zum Leistungsgegenstand bei noch nicht abgeschlossenen Werklieferungen vgl. Abschnitt 28.


MfG

Aza

P.S. Oh Bilibu hatte ja schon geantwortet. Naja doppelt hält besser  ;)
Bearbeitet: Aza - 02.11.2011 13:22:38
Dieses Problem habe ich gerade auch. Wir sind in Lieferverzug gekommen und müssen nun eine Pönale zahlen, welche vertraglich vereinbart wurde. Unser Kunde hat dies einfach von unserer Rechnung abgezogen, d.h. vom Bruttobetrag und möchte jetzt eine Rechnungskorrektur von uns. Diese Korrektur ist ja steuerfrei zu stellen, da es sich um echten Schadensersatz handelt. Unser CEO fragt mich jetzt, was denn jetzt mit der Steuer sei und ob ich noch eine Rechnungskorrektur stellen könnte. Aber das ist doch unser Pech, oder? Was soll ich denn da jetzt noch "gutschreiben"?
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (4 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>

Schleifring GmbH
In Kürze: Bei SCHLEIFRING erwartet Sie in unserem international ausgerichteten, produzierenden Unternehmen eine vielseitige Controlling-Rolle mit großem Gestaltungsspielraum. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in als Teamleitung (m/w/d)
Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE – Sustainable Architecture for Finance in Europe – (www.safe-frankfurt.de) fördert Forschung und unabhängige Politikberatung zu allen Aspekten, die sich mit der Struktur und Funktionsweise des Finanzsystems befassen. Es verfolgt das Ziel,... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Finanzen und Controlling in der Energieforschung (Teilzeit) (w/m/d)
Forschung für eine Gesellschaft im Wandel: Das ist unser Antrieb im Forschungszentrum Jülich. Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft stellen wir uns den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und erforschen inter­disziplinär die digitalisierte Gesell­schaft, ein klima­schonende... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>