Wie verbuche ich Spiegelreflexkamera mit Zubehör?

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Wie verbuche ich Spiegelreflexkamera mit Zubehör?
Hallo liebes Forum und lieber Helfer,

wie verbucht man Kauf von Spiegelreflexkamera <400€ mit Zubehör (Tasche, Objektive etc.) und gibt es Unerschiede bei Buchung
unter 400€?
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen :=)

Liebe Grüße

kkc
Bearbeitet: kkc1945 - 20.11.2014 18:46:31
Zitat
kkc1945 schreibt:

wie verbucht man Kauf von Spiegelreflexkamera <400€ mit Zubehör (Tasche, Objektive etc.) und gibt es Unerschiede bei Buchung

Bei wem?  :denk:  Bilanz oder EÜR, Branche, Ist- oder Sollversteuerung, Rechtsform, Kontenrahmen ....  :green2:

Zitat
unter 400€?
So ein Grenze gibt es nicht!
PS: Das du die Antwort mit der Poolfrage in dem anderen Forum nicht verstehtst, kann man nachvollziehen!  :D
Hallo kkc1945,

ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Die Kamera gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), wenn sie unter 410 Euro gekostet hat (das ist die Grenze, die du sicherlich meinst). In dem Fall hast du drei Möglichkeiten:

1. Sofortabschreibung
2. Pool-Abschreibung. Dabei sammelst du alle GWG in einem gesonderten Verzeichnis (Pool). Den Pool schreibst du über fünf Jahre ab.
3. Abschreibung über die Nutzungsdauer gemäß Afa-Tabelle.

Lies mal diesen Beitrag dazu: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html
Die Tasche und die Objektive würde ich mit der Kamera zusammen abschreiben. Schließlich ist beides ohne Kamera nicht nutzbar. Es sind also keine eigenständigen GWG.

Wenn die Kamera bis 1.000 Euro gekostet hat, dann ist sie immer noch ein GWG, aber in dem Fall musst du sie im Pool abschreiben.

Gruß
Homer
Bearbeitet: HomerS81 - 21.11.2014 09:05:15
Zitat
HomerS81 schreibt:

Wenn die Kamera bis 1.000 Euro gekostet hat, dann ist sie immer noch ein GWG, aber in dem Fall musst du sie im Pool abschreiben.

Wer sagt, dass er die Poolabschreibung nutzt?
Super lieben Dank für Eure sehr aufschlussreichen Antworten!!!
Der Link von HomerS81 ist genial, danke ! :D

Im Klartext, mag ich eine Kamera die einen höhren Wert als 410€ Netto beträgt, mit all seinen Zubehör, muss ich diese
unter SKR04 in das Konto: 0675 » Geringwertige Wirtschaftsgüter EUR 150 bis EUR 1.000 verbuchen, richtig?

Und wenn die Kamera weniger wert ist als 410€ Netto  + Zubehör dann unter 0670 » Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Aber was wenn Kamera beispielsweise: 400€ Netto kostet und Zubehör 20€ Netto? Wird beides, dann als selbe Einheit angesehen, weil
es GWGs sind und beide nicht miteinander selbständig sind? Und was wenn das Objektiv kaputt geht und man ein neues kauft, wird dieses
dann ebenfalls aufs Konto GWG gebucht, da man Kamera und Objektiv als Einheit sehen muss?

Liebe Grüße

kkc
Bearbeitet: kkc1945 - 22.11.2014 10:31:36
Zitat
bdirk schreibt:

Wer sagt, dass er die Poolabschreibung nutzt?
Ich habe geraten, dass sich die Frage auf GWG bezieht  :green: . Die Poolabschreibung habe ich nur der Vollständigkeit halber aufgezählt.

Zitat
kkc1945 schrieb

Und wenn die Kamera weniger wert ist als 410€ Netto + Zubehör dann unter 0670 » Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Aber was wenn Kamera beispielsweise: 400€ Netto kostet und Zubehör 20€ Netto? Wird beides, dann als selbe Einheit angesehen, weil
es GWGs sind und beide nicht miteinander selbständig sind? Und was wenn das Objektiv kaputt geht und man ein neues kauft, wird dieses
dann ebenfalls aufs Konto GWG gebucht, da man Kamera und Objektiv als Einheit sehen muss?

Welcher Kontenrahmen nochmal? Wenn die Kamera weniger gekostet hat als 410 Euro, dann ist sie ein GWG, das du am Ende des Jahres komplett abschreiben darfst. Jetzt sag' doch mal, wie du was bezahlt hast (Belege!). Darauf kommt es letztlich an. Die Was-wäre-wenn-Fragen bringen uns nicht weiter.

Gruß
Homer
Homer
Zitat
HomerS81 schreibt:
Wenn die Kamera weniger gekostet hat als 410 Euro, dann ist sie ein GWG, das du am Ende des Jahres komplett abschreiben darfst.

Er würfelt doch die 410€-Regelung mit der Poolabschreibung durcheinander!

Vielleicht sollte man erst mal klären, dass das ein "entweder/oder"  ist als wirtschaftsjahr bezogenes Wahlrecht!  ;)
Hallo,

ich habe bei Youtube ein Videos zum Thema veröffentlicht. Sieh dir an, wie die Anschaffungskosten ermittelt werden: http://youtu.be/YGGaaj1tsuQ. Die Höhe ist die Voraussetzung um sagen zu können, welche Buchung und damit auch welche Abschreibung möglich ist. Diese Regelung gilt sowohl bei Bilanzierung als auch bei einer EÜR. Liegen die Anschaffungskosten unter 410,00 €, das wurde schon mehrmals gesagt, handelt es sich um ein GWG. Wenn du eine EÜR machst, brauchst du am Jahresende nur "Abschreibungen auf GwG" buchen.

Gruß Kristina
Zitat
isi-schubert schreibt:
Liegen die Anschaffungskosten unter 410,00 €, das wurde schon mehrmals gesagt, handelt es sich um ein GWG.

Ööööhm, wenn die Poolabschreibung gewählt wird ist es aber bis 1000,00 € GWG!  ;)
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