Herstellkosten des Umsatzes - Zuschlagssätze

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[ geschlossen ] Herstellkosten des Umsatzes - Zuschlagssätze
Hallo zusammen,

Ich baue grad eine KLR in einem Unternehmen auf und stütze mich, was die Daten angeht zunächst auf die GuV, welche ich aus dem ERP System bekomme.
Kostenstellenrechnung mit Umlagen etc. ist gemacht jetzt zu den Zuschlagssätzen:

Diese werden ja bei Vertrieb und Verwaltung aufgrund der Herstellkosten des Umsatzes gebildet.
Die Herstellkosten des Umsatzes bestehen hier aus:
Materialeinzel-, -sonder- und gemeinkosten
+Fertigungseinzel- , -sonder- und gemeinkosten
+reparatureinzel-, -sonder-und gemeinkosten (Service und Reparatur ist ein eigener Bereich im Unternehmen, der in den Umsatz mit einfließt)

Knackpunkt jetzt:
Ich habe gesehen, dass zu dieser Summe gemeinhin noch die Bestandveränderungen hinzu/ bzw. wegkommen...muss ich dass tun, wenn ich die Daten direkt aus der im ERP System erstellten GuV beziehe? In dieser sind doch die einzelnen Kosten schon den umgestetzten Produkten zugebucht, oder?

Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Ist es überhaupt sinnvoll, sich mit dem Aufbau einer KLR auf eine generierte GuV zu stützen?

Danke schonmal für eure Hilfe,
Lucia
Hallo,

ich würde sagen, dass ich eine KLR nicht über eine GuV aufbaue. Ich würde die einzelnen Buchungen nehmen und diese den entsprechenden Stellen zu weisen. Dann sollte es auch keine Probleme mit den Bestandveränderungen geben.

Zitat
In dieser sind doch die einzelnen Kosten schon den umgestetzten Produkten zugebucht, oder?

Was für eine GuV erstellt ihr? Erstellt ihr diese nach GKV oder UKV?  Soweit ich weiß setzt eine GuV nach UKV ein bestehendes KLR System vorraus.

Gruß Reaper
"Soweit ich weiß setzt eine GuV nach UKV ein bestehendes KLR System vorraus."

Hi....meines Wissens nach nicht unbedingt. GuV muss jedes Unternehmen ab einer Gewissen Größe machen, was aber noch lange nicht heißt, dass man eine richtige Kosten und leistungsrechnung besitzt. Ob jetzt Produkte über den DB 1 hinaus rentabel sind, sich einzelnene Unternehmensbereiche wie z.B. Reparatur als Profit Center oder Kostenstelle überhaupt rentieren kann nicht gesagt werden. Und das is der Punkt, der eben brennt....und warum KLR dort überhaupt erst aufgebaut wird. KLR heißt weiter ja auch, kalkulatorische Größen wie Zinsen einfließen zu lassen und das habe ich in der GuV definitiv nicht drin.

Mit meinem Projekt habe ich das jetzt so gemacht, dass ich die GuV (nach UKV) aus dem System genommen habe. Die sog. KLR hatte ich zum Controlling in Excel gemacht und das würde platzen, wenn ich die einzelnen Buchungen mache.
Hallo,

wie gesagt ich kenne es nur so, da für die Herstellkosten ein entsprechendes KLR System vorliegen muss. Außer ihr habt eine andere Methode die Herstellungskosten des Umsatzes zu ermitteln.

Zitat
GuV muss jedes Unternehmen ab einer Gewissen Größe machen, was aber noch lange nicht heißt, dass man eine richtige Kosten und leistungsrechnung besitzt.

Ja das stimmt, nur dann wird meines Wissens nach eine GuV nach Gesamtkostenverfahren erstellt.

Mit Platzen meinen Sie, dass die Exceldatei zu groß wird oder der Arbeitsaufwannd nicht umsatzbar ist?

Falls die Datei zu groß wird, würde ich diese evtl. auf Monate (pro Monat eine Datei) aufteilen und diese später in einer seperaten Datei zu einen Jahresabschluss zusammenfügen.

Gruß Reaper
Die Einzelbuchungen  müssen im ERP System gemacht werden, das ist klar. und mit platzen meine ich die Dateigröße. Würde ich die Buchungen mit einspielen wächst sie ins unermässliche und wird die Rechenoperationen im Tool nicht mehr durchführen.

Grüße,
Lucia
Und die Aufteilung nach Monaten würde das zu einer Entlastung führen oder bleibt Sie auch noch im Monatsformat zu groß?

Wenn sie immer noch zu groß ist, würde ich sie versuchen zu filtern, sodass zunächst in irgendeiner Datei bestimmte Buchungen schon vorgenommen werden und somit dann nur noch die Endbestände eingelesen werden.
Wie gesagt - Buchungen muss ich in einem mittelständischen Unternehmen im ERP System machen, ich kann da nicht anfangen händisch im excel ein zweites System aufzubauen. Endbestände bekomme ich, wenn ich sie brauche, über die Monatliche Bilanz aus dem ERP System rein. Mir gings in der Ausgangsfrage ja um die Bestandveränderung, ob die in die Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes mitreinmüssen, wenn man eine GuV aus einem bestehenden ERP System hernimmt (das Materialkosten den Umsätzen über Konten zuordnet). Ich habs jetzt nicht gemacht und bin damit bislang ganz gut gefahren.
Bestandsveränderungen müssen nicht in die Herstellkosten des Umsatzes. Wie der Name schon sagt Herstellkosten des Umsatzes, bezieht dieser eben nur die Kosten mit ein, welche angefallen sind um den Umsatz zu erzielen.
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