Excel- EÜR GoBD konform?

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Excel- EÜR GoBD konform?, Ist eine in Excel erstellte EÜR nach den neuen GoBD noch machbar?
Hallo,

ich erstelle meine Einnahmen-ÜBerschuss-Rechnung (EÜR) mit einem Excel-Tool. Das war bisher soweit auch unprobematisch. Die alten GoB galten ja nur für Bilanzierer und mit meinen paar Buchungen war das Tool auch organisatorisch für mich vollkommen ausreichend. Nun gelten seit Anfang 2015 ja die neuen GoBD, die eine Unveränderbarkeit von "Aufzeichnungen" verlangen. Das könnte bedeuten, dass ich da jetzt als EÜRler auch reinfalle und ich mir eine andere Software besorgen müsste.

Ist das so? Weiß da Jemand etwas Genaues?

LG, Biene
Hallo,

hat keiner einen Hinweis für mich?

Scheint dann wohl nicht so verbreitet zu sein das Problem. Naja, wenn sich doch Jemand mit der Tehmatik auskennt, würde ich mich über ein paar kurze Hinweise freuen.

Ansonsten erstmal für alle ein schönes WE!

LG, Biene
Hallo Biene,

ich denke das liegt daran, dass noch niemand Erfahrungen damit gesammelt hat.

Soviel ich weiß, muss man bei den Aufzeichnungen zwischen Barzahlungen und Bankzahlungen trennen. Die Aufzeichnungen sind zeitnah zu führen und darf nicht mehr veränderbar sein. Was "zeitnah" bedeutet ist auch noch nicht so richtig klar. Im allgemeinen geht man von den USt-Voranmeldungszeiträumen aus.

Ich denke, wenn man mit Excel die Belege erfasst und nach Erfassung ausdrucken lässt und diesen Ausdruck mit den Belegen aufhebt, sollte das genügen. Dabei am bessten jeden Beleg mit einer Nummer versehen.

Vielleicht hilft es etwas.

MfG
Hallo ArnoGE,

besten Dank für Deine Antwort. Aber ich denke so einfach ist es leider nicht. Die neuen GoBD zielen ja gerade auf die Beschaffenheit und Prüfbarkeit der Buchhaltungssoftware ab. Setzt man eine ein, muss diese auch 10 Jahre lang für das Finanzamt prüfbar sein (was auch eine Herausforderung für Anwender richtiger Buchhaltungssoftwarelösungen ist und nicht nur für Excel-Anwender). U.a. wird für die Lösungen eine Unveränderbarkeit der Buchungen gefordert, was in Excel nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

Bisher gab es für EÜRler jedoch keine Vorschriften dazu, da die alten GoB ja nur für Bilanzierer galten. Mit der neuen Bezeichnung scheinen diese nun auch für EÜRler zu gelten. Damit wäre meine Excel-EÜR nicht mehr GoBD-konform. Ich bin mir da aber sehr unsicher, da in den meisten Beiträgen dazu nichts eindeutiges steht.

LG, Biene
Hallo,

gibt es zu diesem Thema mittlerweile etwas Neues? Es gibt ja wirklich sehr viele EÜRler, die Excel nutzen und damit das Risiko eienr Schätzung tragen.

VG, Buchi
Hallo,

Excel-Tabellen sind schon OK. Wenn man sie zeitnah, mit der Hand und mit Tinte ausfüllt. Ansonsten war ein Kassenbuch in Excel auch bisher schon problematisch. Hier mal ein älteres Urteil dazu:
http://www.rechnungswesen-portal.de/News/Kassenbuch-mit-Excel-nicht-zulaessig.html
Ist allerdings eine zur Buchhaltung verpflichtete UG gewesen.

Beste Grüße
FHH
Von einem Kassenbuch in Excel würde ich eher abraten, da man dadurch sich die Erfüllung der GoBD nur selbst erschwert. Ein händisches Ausfüllen ist Pflicht, da bei Excel die Daten noch im nachhinein abänderbar sind. Wenn das Kassenbuch jedoch ausgedruckt wird, stellt sich die Frage mit der digitalen Archivierung.

Würde eher auf ein automatisches System umstiegen, das eh fast in jedem Kassensystem schon abgebildet ist.
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