Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht, Rechnungswesensoftware entspricht nicht den deutschen Recht
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift die es verbiete eine Rechnungswesensoftware zu nutzen in Deutschland die nicht dem deutschen Recht entspricht:

O-Ton von dem Softwareanbieter:

ist ein führender Anbieter von Informationstechnologie in der Tschechischen Republik und der Slowakei. Es bietet auch Lösungen, die auf die gesetzlichen Bedingungen in Ungarn und Polen zugeschnitten sind.

Bitte um Eure Hilfe und Meinung.

Vielen Dank.
Hallo,

also ich würde das nicht machen - da ist mir der Anpassungsbedarf an deutsche Vorschriften viel zu hoch. Denke nur einmal an die per Elster abzugebenden Formulare wie UStVA, EÜR bzw. E-Bilanz, Steuererklärungen etc. Allein die Zuordnung der Konten zu diesen Formualaren nimmt dir viel Zeit. Dazu kommt dann noch, dass der Kontenrahmen sicher nicht den deutschen Gepflogenheiten entspricht und entsprechend angepasst werden muss einschließlich regelmäßiger Akrualisierungen etc.

Neu zu beachten wären auch die Vorschriften der DSGVO - gelten zwar auch in Tschechien un der der Slowakei, ich weiß aber nicht, ob dies in dem Programm schon umgesetzt ist. Weiter wäre bei Arbeitnehmern zu beachten, dass zwingend das deutsche Elstam-Verfahren eingesetzt werden muss und alle Vorschriften des Einkommen-/Lohnsteuergesetzes und der Sozialgesetze beachtet werden müssen.

Das alles spricht für mich gegen den Einsatz dieses Programms in Deutschland.
Sehe ich genau so.

Aber gibt es da irgend einen Paragraphen oder Gesetz denn man zittieren könnte, oder zumindest der Geschäftsleitung vorlegen könnte?

Wenn ich dies argumentiere es gibt Anpassungsschwierigkeiten etc. dann bekommt man wahrscheinlich die Antwort "Da müssen Sie halt
aufpassen oder allles anpassen!" Aber ich bin kein Programmierer aus der IT.
Das klingt nach einem super Arbeitgeber  :(

Sag folgendes : "Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung der Software würde die Kosten die man einspart übertreffen"
Zumal Software hier GoBD konform sein muss, was ich bei osteuropäischer Software nicht vermute
Verstehe die Thematik nicht. Wie wäre es damit, sich erstmal mit der Software auseinander zu setzen und und genau zu schauen, was denn überhaupt Sache ist.

Was genau benötige ich in meiner Buchführung nach dt. Recht? Worin besteht der unterschied? Wie komplex ist dies mit der Software abzubilden? Entspricht die Software den GoBD's? Wie funktionieren Schnittstellen? (Elster, USTvA u.ä.)
Bearbeitet: hans123 - 25.06.2018 10:08:08
Nun, da hilft auch ein Blick in die AO (Abgabenordnung), die verbindlich ist für alle in Deutschland aufgestellten Steuerekrlärungen (und die E-Bilanz gehört dazu). Hier ist vorrangig die Vorgabe, dass der Abschluss in deutscher Sprache aufzustellen ist - und zum Abschluss gehören auch die Verfahrensdokumentationen wie Handbuch etc. Liegt dies bei dem Programm in deutsch vor? Wenn nicht, müsstet ihr auf eure Kosten eine Übersetzung machen lassen, denn die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil, § 146 AO und hierzu erlassenes Schreiben der Finanzverwaltung betr. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlaggen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vom 14.11.2014. Der Datenzugriff bzw. entsprechende Exportmöglichkeiten ist zwingend!
Der Hintergrund ist dieser das in diesem Fall ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft wurde
und diese nun Ihr System einführen wollen und nicht vergessen auch auf jede Buchung etc. aus dem Ausland zugreifen können und
verändern können.

Ich kenne auch da ich schon einige Software-Umstellungen begleitet habe.
Bei jeder deutschen Software gab es ein Prüfungszertifikat von einem Wirtschaftsprüfer.

Das traurige an diesem Fall ist das der Wirtschaftsprüfer vom deutschen Unternehmen keine Farbe bekennt und der
Geschäftsführung hier reinen Wein mal einschenkt.

Vielleicht gibt es das große Beben wenn eine Betriebsprüfung vom Finanzamt dies gesehen hat.
Ich denke das es da evtl Konsequenzen geben würde. Kann es sein das hier das Finanzamt evtl. sogar die
Buchhaltung verwerfen kann?  Schätzung?
Ich kenne eine Alternative, ob die deinem Chef aber passt? Aus einem Konzern gab es die Anweisung, alle konzernabschlussrelevevanten Abschlüsse in IFRS über SAP zu melden. Nun gibt es aber LÄnder, die die IFRS als Abschluss nicht anerkennen. In diesen Ländern wurde also die eigene Software weiter genutzt (da dem lokalen Recht entsprechend) und die Abschlüsse dann über Überleitungskonten auf IFRS umgestellt. Diese übergeleiteten Bilanzen wurden dann je Monat (ja - es wurde tatsächlich monatlich ein Konzernabschluss gemacht) in SAP je Konto eine Zahl (plus eventuelle zusätzliche Angaben wie Rückstellungs- und Verbindlichkeitsspiegel, Anlagenspiegel und weitere "Späßchen" nach IFRS eingehämmert.

Ist zwar Mehrarbeit - aber eine Möglichkeit, den deutschen Steuer- und Handelsvorschriften zu entsprechen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Univer­sitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchs­volle aka­demische Aus­bildung und heraus­ragende For­schung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungs­qu... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Division Controller (m/f/d)
Exciting opportunities await you – as Division Controller (m/f/d), you will act as business partner for local SAP FICO teams in ELANTAS and corporate ALTANA Controlling, Accounting and Tax entities, you will review and analyze monthly closing results in AIDA reporting for actuals, forecas... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Bilanz-/Hauptbuchhalter (m/w/d)
Der Verkehr ist unsere Welt. Die Produkte und Systeme von SWARCO machen ihn sicherer, flüssiger und komfortabler. 5.500 MobilitätsexpertInnen arbeiten weltweit an den Verkehrslösungen für morgen und übermorgen. Zu besetzen ist eine Stelle als Bilanz‑​/Hauptbuchhalter (m/w/d) Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>