Aufgabebilanz gemaß § 16EstG

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Aufgabebilanz gemaß § 16EstG
Hallo,
ich habe 2016 Klein-Gewerbe angemeldet um während meiner Ausbildung ein paar Autos zu verkaufen.
Kurz nach Dieselskandal habe ich gemerkt es läuft nicht mehr und habe direkt mein Gewerbe wieder abgemeldet. Das war 2018.

Nun habe ich wie immer meine Steuererklärung abgeschickt und eine Antwort erhalten, dass ich  Aufgabebilanz gemaß § 16EstG erstellen soll.

Leider kann ich damit nichts anfangen.
Ich habe für mein Gewerbe weder irgendwelche Geräte gekauft noch sonst was. Nur 1 Auto gekauft und dieses wieder verkauft. Danach ging es halt so weiter.

Es geht hierbei in den 2 Jahren nur um ca 10 Autos.

Wie gehe ich hier am besten vor ?
Hallo.

Bitte kläre mit Deinem FA, ob Du überhaupt wirklich eine Aufgabebilanz einreichen musst, oder ob die "wenigen Dinge" mit einer simplen Aufstellung in Excel ausreichen.

Oftmals kommt sk ein Brief standardmäßig, weil der vom System generiert wird. Oftmals reicht dem Sachbearbeiter beim Finanzamt, nachdem man es richtig erklärt hat, dass das "Overkill" ist, die Liste aus.

Im wesentlichen geht es um die Überleitung des betrieblichen Vermögens in das private Vermögen, und das dabei "Stille Reserven" aufgedeckt werden.

Beispiel:
Betrieb hat 1 Drucker, Computer und Monitor. Der geschätzte aktuelle Verkehrswert ist 1000€. In der Buchhaltung steht bereits 0€, da voll abgeschrieben.
Wenn jetzt der Betrieb eingestellt wird, wird das ja "privates Vermögen", und daher muss dann der Übergangswert versteuert werden (1000€ in diesem Beispiel).

Normalerweise müsste die "Aufgabebilanz" als eBilanz eingereicht werden, was ich persönlich in so einem Fall als "besondere Härte" empfinden würde.

Aber ich bin nicht Dein FA ;-)


Vielleicht hat hier noch jemand einen schlauen Kommentar.
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