Hallo zusammen,
ich erledige seit Anfang Mai d.J. die Buchhaltung incl. Buchen für eine Firma.
Gerade stellte sich heraus, dass vor meiner Zeit die Ausgangsrechnungen für März in der falschen Buchungsperiode, nämlich im Februar gebucht wurden, wie auch immer das zustande gekommen ist. Und natürlich wurde für den Februar auch eine entsprechende UStVA abgegeben. Sogar wohl 2, denn die eine, die mir vorliegt, ist eine berichtigte.
Korrekt wäre ja nun, die Rechnungen entsprechend umzubuchen in den März, wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, insbesondere, wenn dann für Febraur nochmals eine berichtigte UStVA abgegeben werden müsste?
Der Steuerberater ist gerade im Urlaub, sodass ich dort nicht nachfragen kann...
Danke für Eure Unterstützung!
ich erledige seit Anfang Mai d.J. die Buchhaltung incl. Buchen für eine Firma.
Gerade stellte sich heraus, dass vor meiner Zeit die Ausgangsrechnungen für März in der falschen Buchungsperiode, nämlich im Februar gebucht wurden, wie auch immer das zustande gekommen ist. Und natürlich wurde für den Februar auch eine entsprechende UStVA abgegeben. Sogar wohl 2, denn die eine, die mir vorliegt, ist eine berichtigte.
Korrekt wäre ja nun, die Rechnungen entsprechend umzubuchen in den März, wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, insbesondere, wenn dann für Febraur nochmals eine berichtigte UStVA abgegeben werden müsste?
Der Steuerberater ist gerade im Urlaub, sodass ich dort nicht nachfragen kann...
Danke für Eure Unterstützung!