Ausgangsrechnungen

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Ausgangsrechnungen, Ausgangsrechnungen im falschen Monat gebucht
Hallo zusammen,

ich erledige seit Anfang Mai d.J. die Buchhaltung incl. Buchen für eine Firma.
Gerade stellte sich heraus, dass vor meiner Zeit die Ausgangsrechnungen für März in der falschen Buchungsperiode, nämlich im Februar gebucht wurden, wie auch immer das zustande gekommen ist. Und natürlich wurde für den Februar auch eine entsprechende UStVA abgegeben. Sogar wohl 2, denn die eine, die mir vorliegt, ist eine berichtigte.

Korrekt wäre ja nun, die Rechnungen entsprechend umzubuchen in den März, wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, insbesondere, wenn dann für Febraur nochmals eine berichtigte UStVA abgegeben werden müsste?

Der Steuerberater ist gerade im Urlaub, sodass ich dort nicht nachfragen kann...

Danke für Eure Unterstützung!
Hallo.

Sowohl Februar als auch März sind längst fällig. Daher ist es mMn egal, ob jetzt die Umsätze im Februar oder März dem FA gemeldet werden oder wurden.

Auf das Jahr gesehen gleicht sich das wieder aus.

Du darfst dem FA nur keine Umsätze "unterschlagen". Wenn Du mehr meldest als tatsächlich vorhanden, darfst Du das natürlich.

Die "Mehr"-UST aus 02/2019 dürfte auch bereits an das FA abgeführt sein. Daher ist hier auch nichts mehr zu befürchten.

Fazit: Ich würde nichts machen, wenn ansonsten alles korrekt ist.


ALTERNATIVE

Wenn Du alles umbuchst, löst das automatisch jeweils für 02/2019 und 03/2019 eine Korrektur der USTVA aus. In der Summe gleicht sich das wieder aus und es sollte nichts weiter passieren.
Allerdings empfehle ich keine Korrekturen der USTVA, da dieses immer auf eine verschleppte oder ungenaue Buchführung hindeutet (oder es könnte).
In diesem Fall, wenn es zu oft vorkommt, wird gerne mal die "Qualität und Güte" in Frage gestellt, was oftmals Prüfungen nach sich zieht.

Grüsse
Zitat
campanet schreibt:
Hallo zusammen,

ich erledige seit Anfang Mai d.J. die Buchhaltung incl. Buchen für eine Firma.
Gerade stellte sich heraus, dass vor meiner Zeit die Ausgangsrechnungen für März in der falschen Buchungsperiode, nämlich im Februar gebucht wurden, wie auch immer das zustande gekommen ist. Und natürlich wurde für den Februar auch eine entsprechende UStVA abgegeben. Sogar wohl 2, denn die eine, die mir vorliegt, ist eine berichtigte.

Korrekt wäre ja nun, die Rechnungen entsprechend umzubuchen in den März, wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, insbesondere, wenn dann für Febraur nochmals eine berichtigte UStVA abgegeben werden müsste?

Der Steuerberater ist gerade im Urlaub, sodass ich dort nicht nachfragen kann...

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Vielleicht ist der Leistungszeitraum Februar - steht etwas dazu in der Rechnung, so dass im Februar richtig gebucht wurde?
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