FA Prüfung

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FA Prüfung
Liebe Forumteilnehmer,

Uns steht eine finanzamtliche Prüfung der USt fürs letzte Jahr bevor. Wir haben entdeckt, dass
in der Umsatzsteuererklärung 2017 versehentlichnicht nicht 100% korrekte Zahlen angegeben wurden (ungefähr 1,5% des Gesamtumsatzes).

Nun gibt es drei Möglichkeiten:

1. Ohne berichtigte Steuererklärung einzureichen, dem FA alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

2. Korregierte USt Erklärung vor der Prüfung einzureichen, ohne Einkommensteuererklärung zu korrigieren.

3. Sowohl korrigierte USt- als auch Einkommensteuererklärung einzureichen.


Wir haben nichts zu verbergen, möchten aber Unannehmlichkeiten mit dem FA tunlichst vermeidenas

Was macht aus eurer Sicht mehr Sinn von den drei Optionen?

Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in die neue Woche.
Da der Fehler vom Finanzamt noch nicht "entdeckt" wurde, würde ich in Absprache mit dem steuerlichen Berater eine Korrektur abgeben.
Es gibt keinen Steuerberater, wir haben die Erklärungen selbst abgegeben. Wird es ausreichen, nur die Umsatzsteuererklärung zu korrigieren?

Vielen lieben Dank!
Das kommt - wie immer - etwas darauf an, was alles durch die fehlerhafte Meldung berührt wird. Wenn die Umsätze richtig (also in voller Höhe) in der Einkommensteuer erfasst wurden, dürfte eine korrigierte Umsatzsteuererklärung reichen. Wenn aber auch andere Bereiche berührt sind (weil die Umsätze z. B. fehlerhaft erfasst wurden), solltet Ihr steuerlichen Rat einholen. Eine Umsatzsteuerprüfung kann auch andere Folgen haben, da die einzelnen Veranlagungsstellen ja nicht abgeschottet hantieren.
Wir hatten in der Firma mal ein ähnliches Problem, da hat es gereicht, eine korrigierte Umsatzsteuer einzureichen  :klatschen:
Ich hatte ja nicht umsonst danach gefragt, ob es "nur" die Umsatzsteuer betrifft oder möglicherweise auch andere Bereiche. Ohne diese Kenntnis von einem "ähnlichen" Problem zu sprechen, ist gefährlich.
Das Finanzamt hat ja wohl schon eine Prüfungsanordnung für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung erlassen. Manche Finanzämter reagieren dann etwas "komisch", wenn sie nach Erlass einer Prüfungsanordnung noch korrigierte Umsatzsteuer-Jahreserklärungen bekommen. Wenn es dumm läuft, dann eröffnen die ein Strafverfahren und eine Selbstanzeige wäre durch die Prüfungsanordnung dann ausgeschlossen. Ich empfehle hier unbedingt einen steuerlichen Berater zu kontaktieren. Ansonsten kann sehr schnell sehr viel passieren

Grüße Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
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