Fahrtenbuch Bahncard 100

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Fahrtenbuch Bahncard 100
Moin,

ab dem 01.08. nutze ich für Fahrten von und zur Tätigkeitsstätte die Bahncard 100. Ich finanziere die Bahncard 100 privat. Da der jährliche Betrag für die Bahncard aller Voraussicht nach geringer als die Summe der Kosten für etwaige Einzeltickets sein wird, möchte ich meine Fahrten in einem Fahrtenbuch dokumentieren - dies ist zumindest die steuerliche Empfehlung, die ich im Rahmen meiner Recherche für vergleichbare Situationen herausgelesen habe. Bislang habe ich allerdings nur Fahrtenbücher gefunden, die für PKW- und LKW-Einträge gedacht sind.

Gibt es ein Fahrtenbuch, dass in seiner Vorlage auch alternative Einträge wie z.B. ÖPNV-Fahrten zulässt? Oder darf ich ein herkömmliches Fahrtenbuch nutzen und die Vorlage handschriftlich auf Bahnfahrten korrigieren (z.B. km-Stand durch Zugnummer ersetzen etc.)?
Eine Excel-Tabelle möchte ich hierfür übrigens nur ungern benutzen, da mir die Rechtslage bzw. die Anerkennung durch das Finanzamt schwierig erscheint.

Danke im Voraus für Anregungen, Meinungsbilder und Erfahrungen.
Hallo,

soweit ich weiß, kannst Du Dir auch einfach Tabellen in Excel oder Word selbst bauen. Diese musst Du dann allerdings leer drucken und nur von Hand ausfüllen. Diese Blätter dann nummeriert zusammenfügen und alles sollte ok sein. Natürlich kannst Du auch eine Vorlage für ein KFZ- Fahrtenbuch nehmen und die Spaltenköpfe anders beschriften. Das sollte m.E. kein Problem sein.

VG, Buchi
Hallo,

Nach meiner Einschätzung sollte folgendes getan werden:

Due BC100 vom Chef bezahlen lassen. Es wird sehr schwer werden, sinnvolle und nachvollziehbare Bewertungen zu finden. Die BC25 oder BC50 wäre besser, da hierbei immer ein Ticket als Fahrt nachgewiesen werden kann.

1) Ansatz über KM
Es ist nicht nachweisbar, trotz Fahrtenbuch, das wirklich lückenlos und sämtliche Fahrten notiert wurden.

2) Ansatz über Tage
Es ist nicht nachweisbar, das nur eine Fahrt pro Tag stattgefunden hat


Erklärungen zu irgendeinem Vorgehen:
a)
Da es der regelmäßige Weg zur ersten Tätugjeitsstätte ist, ist der Weg immer derselbe und nur die Anzahl der Fahrten interessant. Genauso als wenn mit dem PKW gefahren wird.

Die gefahrenen Bahnkilometer können von der Bahn ermittelt werden. Hier ist ebenfalls nur die einfache Strecke anzusetzen.


b)
Die BC100 hat totale Kosten im Jahr, die feststehen. Hieraus wird der Tagespreis ermittelt. Diesen kannst Du dann einmal pro Tag ansetzen (es ist nur eine Fahrt pro Tag zur Tätigkeitsstätte ansetzbar).


c)
Die KM kannst Du zwar ermitteln, sind aber unbrauchbar, da nicht nachgewiesen werden kann (zB mittels eines KM-Zählers oder Fahrtenzählers usw) ob wirklich alle Fahrten etc. erfasst wurden. Daher als nachweis unbrauchbar.


d)
Weiterhin bringt die BC100 noch weitere Vorteile die dann ebenfalls berücksichtigt werden müssten (verbilligtes Parken, Rabette bei Versicherungen, usw.).


Also: Viel Aufwand für wenig Steuerersparnis.


Empfehlung:
Steuerfreies JobTicket oder vom Chef einen Fahrtgeldzuschuss dürften bestimmt einfacher sein.


Fazit:
Ich persönlich empfehle wegen der vorgenannten Schwíerigkeiten niemandem eine BC100 um damit zur Arbeit zu Fahren. Es muss andere Nutzen haben, die Überwiegen, aber diese hat der TE nicht genannt.
Für den ÖPV werden die Realpreise angesetzt. In diesem Falle die Bahnkarte 100. Um sich zu rechtfertigen, sollte es reichen, eine Kaufpreisanzeige bei der Bestellung einer Normalfahrt via Onlinebuchung auszudrucken. Hochrechnen auf die jährlichen Arbeitstage und dann ist es schick.

Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass die Kilometerpauschale bei einem angenommenen eigenem Auto nicht mit 4.500 EUR begrenzt ist. Eine Günstigerprüfung von Kilometerpauschale versus Bahnkarte 100 bringt eventuell höhere Werbungskosten.
Ich gebe auch zu bedenken, dass bei der Bahncard 100 die Problematik des § 12 EStG nicht ganz außer Betracht bleiben sollte. Es wird schwierig glaubhaft zu machen, dass die Bahncard nicht auch privat genutzt wird.
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