Geringfügig beschäftigt in der Steuererklärung

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Geringfügig beschäftigt in der Steuererklärung, Wie setzte ich meine geringfügige Beschäftigung ab?
Hallo liebe Leute!

Ich benötige eure Hilfe.

Ich war nach meiner Festanstellung noch einen Monat als "geringfügig Beschäftigt" ( Minijob) in meinem Betrieb angemeldet.

Nun sitze ich vor der Steuer und habe 2 Lohnabrechnungen.
- Eine, bei dem der Anteil der geringfügigen Beschäftigung beinhaltet ist (d.h. im Bruttolohn und Rentenversicherung), allerdings
 nicht als solche ausgewiesen ist

und

- Eine, die nur für den Zeitraum meiner Festanstellung gilt.

Hmm.... was soll ich denn jetzt in die Steuer eintragen? Oder trage ich alles zusammen ein und reiche zusätzlich noch den Sozialversicherungsnachweis ein? (dort steht nämlich, dass dieser Verdienst aus einem "Minijob" resultiert...)

Ich bin am Verzweifeln... :o
Hallo,

bei einem Minijob gibt es immer zwei Möglichkeiten. Einmal die Pauschalversteuerung. Bedeutet der AG zahlt die Steuer. Das ist der typische Fall. Aber es geht auch das der AN die Steuer zahlt. Das wäre nicht so gut.

Hat der AG die Steuer gezahlt wird das Einkommen aus dem Minijob nicht mit angegeben. Es ist mit der 2 prozentigen Pauschalversteuerung abgegolten.

Hat der AG die Steuer nicht bezahlt, muss es in der Steuererklärung angegeben werden und das kann ziemlich teuer werden.

Ob der Minijob Pauschal versteuert wurde, sollte aus der Abrechnung erkennbar sein.

Grüße
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