Gilt Reverse charge verfahren nur in der EU oder auch für das drittland z.b USA?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
Gilt Reverse charge verfahren nur in der EU oder auch für das drittland z.b USA?
Gelegentlich ist ein Blick ins Gesetz das sicherste Mittel, um zur Lösung zu gelangen:

Da das leistende Unternehmen nicht in der EU ansässig ist, ist § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG einschlägig: Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers unterliegen der Umkehrung der Steuerschuld. Ergo: Auf die Leistungen eines US-amerikanischen Unternehmens ist RC anwendbar, sofern diese im Inland steuerbar und steuerpflichtig sind (was ich unterstelle). RC ist auch dann anzuwenden, wenn in der Rechnung ein entsprechender Hinweis fehlt oder möglicherweise gar keine Rechnung ausgestellt wurde.

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG: In RC-Fällen ist der Vorsteuerabzug nicht von einer Rechnung abhängig. Selbst wenn das US-Unternehmen keine Rechnung ausstellen würde, wäre der Vorsteuerabzug möglich. Daher ist es vollkommen ergal, was in der Rechnung steht, insbesondere, ob ein Hinweis auf RC aufgenommen wurde.
Hallo Gustav.

Bitte verzeih mir. Aber wie kommst Du darauf, dass das hier einfach unterstellt werden kann? In der Fragestellung ist das weder erwähnt noch in irgendeiner Art und Weise ersichtlich oder ableitbar.

Das einzige was bekannt ist, ist die Tatsache das ein US Unternehmen ein Rechnung geschickt hat. Weder der Leistungsort noch eine innländische Betriebsstätte wird erwähnt. Also ist laut präziser Fragestellung einzig die korrekte Antwort, das RC nicht anwendbar ist.

Denn wenn die Leistung nicht in D erbracht wurde, sondern zb. auch den Malediven aber die RG ab das D Ubernehmen adressiert wurde liegen keine inländischen Umsätze vor.

Wenn zwar die Leistung in D erbracht wurde  aber das US Unternehmen in D weder Steuerpflichtig ist noch eine Betriebsstätte in D hat, ist RC auch wieder nicht anwendbar.

Ohne präzise Abgaben: Kein RC
Bearbeitet: Redakteur - 10.11.2019 16:50:46 (Bitte kein Streit!)
Zitat
supertuxer schreibt:
Bitte verzeih mir. Aber wie kommst Du darauf, dass das hier einfach unterstellt werden kann? In der Fragestellung ist das weder erwähnt noch in irgendeiner Art und Weise ersichtlich oder ableitbar.

Es liegt im Wesen einer Unterstellung, dass sie eine Lücke im Sachverhalt füllt. Der TE wird das sicher einzuordnen wissen, schließlich scheint sein Problem einen anderen Schwerpunkt zu haben.

Im Übrigen wollte ich nur den - sagen wir mal nicht ganz korrekten - Beitrag in #3 gerade rücken.

Zitat
supertuxer schreibt:
Wenn zwar die Leistung in D erbracht wurde  aber das US Unternehmen in D weder Steuerpflichtig ist noch eine Betriebsstätte in D hat, ist RC auch wieder nicht anwendbar.

??? Leistungserbringung in DEU, Leistender ohne Sitz bzw. Betriebsstätte in DEU  :denk:  Ich würde mal sagen, genau für diesen Fall ist RC gedacht...
Sorry Gustav.

Bist Du Dir da 100% sicher?  :denk:

Zitat
gustav schreibt:
? Leistungserbringung in DEU, Leistender ohne Sitz bzw. Betriebsstätte in DEU    Ich würde mal sagen, genau für diesen Fall ist RC gedacht...

Schau bitte ins Gesetzbuch:  :read:
Zitat
supertuxer schreibt:
Jegliche Rechnung hat meiner Information nach sämtliche vorgegebene Pflichtangaben lt. USTG zu enthalten, damit überhaupt eine UST (hier kann ja diese nur in der Form der Vorsteuer auftreten, da Leistungsempfänger) "geltendgemacht" werden kann. Fehlen diese Angaben, gehtlt. USTG der Vorsteuerabzug verloren.

Das muss Mitte diesen Jahres ein Gerichtsurteil dazu gegeben haben, was ich auf die Schnelle nicht fand. Meine Darstellung stammt also aus meiner Erinnerung, aber ich versuche, den Gerichtsfall zu finden.
Zitat
supertuxer schreibt:
Schau bitte ins Gesetzbuch:  

Also wenn ich mich auf solch dünnem Eis bewegen würde, würde ich etwas weniger den Oberlehrer raushängen lassen.

Nur nochmal zum Mitschreiben:

Eine im Inland steuerpflichtige Leistung

- eines US-amerikanischen Unternehmers, der
- im Inland weder seinen Sitz hat noch über eine Betriebsstätte verfügt,

unterliegt Deiner Meinung nach nicht der umgekehrten Steuerschuldnerschaft.

Ich denke, dass ich mich in #11 genug mit der gesetzlichen Regelung auseinandergesetzt habe. Aber gern lasse ich mich eines Besseren belehren. Allerdings bräuchte ich da von Dir etwas Nachhilfe im UStG. Offensichtlich übersehe ich da irgendetwas.
Das wäre nett, Danke.

Zitat
ck030 schreibt:
Das muss Mitte diesen Jahres ein Gerichtsurteil dazu gegeben haben, was ich auf die Schnelle nicht fand. Meine Darstellung stammt also aus meiner Erinnerung, aber ich versuche, den Gerichtsfall zu finden.

Ansonsten:
RC ist nicht bei allen Rechtsgeschäften erlaubt. Ich kann "Beratung" nicht in der Auflistung finden. Auch kann nicht pauschal jedes Rechtsgeschäft eines US Unternehmens MIT einem deutschen Unternehmen einfach einem RC unterstellt werden, ohne das überhaupt geklärt ist, wo die Leistung erbracht wurde und Ob überhaupt eine steuerbare Leistung vorliegt.

Einfach irgendwelche "Fakten" zu unterstellen, die unbekannt sind, ist bestimmt nicht plausibel. Daher gehe ich mit einer einfachen Antwort ohne vollständige Informationen, nicht konform.

Glücklicherweise kann das jeder so versuchen wie er meint und hoffen, daß es bei einer BP keine Probleme gibt. Denn RC bedeutet ja bei Leistungsbezug VON einem ausländischen Unternehmen, das es eigentlich ein Nullsummenspiel sein soll und sich die UST mit der Vorsteuer gegenseitig aufheben soll. Wenn jedoch ein Teil der Formalien nicht erfüllt ist, geht nach meiner Kenntnis der aufhebende Vorsteuerabzug verloren.


Aber, auch ich lasse mich gerne mit Fakten belehren, falls ich etwas übersehen sollte.
Zitat
supertuxer schreibt:
Ansonsten:
RC ist nicht bei allen Rechtsgeschäften erlaubt. Ich kann "Beratung" nicht in der Auflistung finden. Auch kann nicht pauschal jedes Rechtsgeschäft eines US Unternehmens MIT einem deutschen Unternehmen einfach einem RC unterstellt werden, ohne das überhaupt geklärt ist, wo die Leistung erbracht wurde und Ob überhaupt eine steuerbare Leistung vorliegt.

Einfach irgendwelche "Fakten" zu unterstellen, die unbekannt sind, ist bestimmt nicht plausibel.

:klatschen:  :klatschen:  :klatschen:

Ich würde mal darüber nachdenken, dass die "Beratung" - wie der TE schon schrieb - eine sonstige Leistung ist und deshalb von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG (siehe oben) erfasst ist.

Alles Übrige ist gesagt.
Bearbeitet: gustav - 12.11.2019 07:58:31
So, jetzt habe ich dazu Genaueres. ==> Im Klartext: Erkennen und immer anwenden!

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwerts­teuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/grenzuebersc­hreitende-dienstleistungen/umsatzsteuersteuerschuldnerschaft-reverse-charge/1167658

Besonders: "    einen Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers. Bei nicht-deutschsprachigen Leistungsempfängern empfiehlt sich der international übliche Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren in englischer Sprache: „VAT due to the recipient“ oder „Recipient is liable for VAT“.

Hinweis: Aufgrund der häufig mangelnden Kenntnis der zuletzt genannten Hinweispflicht im Ausland ist davon auszugehen, dass der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld in der Eingangsrechnung oft fehlen wird. Ist dies der Fall, so kehrt sich dennoch die Steuerschuld um. Der Hinweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers. Für die Frage, inwieweit der fehlende Hinweis auf die Steuerschuldumkehr Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug des Auftraggebers hat, hat die Finanzverwaltung in Abschnitt 13b.15 Absatz 2 des amtlichen Umsatzsteuer-Anwendungserlasses festgeschrieben, dass auch bei fehlendem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld der Vorsteuerabzug gegeben ist, wenn die übrigen Voraussetzungen hierfür vorliegen."

Und die Stelle im USt-Anwendungserlass hat die IHK angegeben.

Ich hoffe, damit dienlich sein zu können.  :wink1:
Danke für das Nachreichen :)
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Corporate Controller (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>