GmbH mit Sitz in Privat-Wohnung

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GmbH mit Sitz in Privat-Wohnung
Hallo,

mich beschäftigt derzeit folgende Fragestellung:

Eine GmbH zieht aus den eigenen Geschäftsräumen in eine private Wohnung (Arbeitszimmer). Kann der Gesellschafter, der das Arbeitszimmer zur Verfügung stellt dafür Miete berechnen? Auch wenn die Nutzung des Zimmers nur anteilig betrieblich ist?

Bzw. kann der Gesellschafter aus Vereinfachungsgründen auf eine Berechnung von Miete inkl. Nebenkosten verzichten, ohne dass das FA von einer verdeckten Einlage ausgeht? Ich meine hier wirklich aus der Praxis-Sicht. Lasst mal die Theorie ein wenig beiseite. ;) Es würde ja kein hoher Betrag sein.

LG, Biene
Hallo Biene,

ich sehe da ein ganz anderes Problem, welches ich zuerst klären würde. Durch eine solche Konstellation kann eine Betriebsaufspaltung begründet werden, vor allem dann, wenn es sich um eine dauerhafte Einrichtung handelt und der GmbH keine weiteren Räume zur Verfügung stehen. Dann nämlich gilt das Arbeitszimmer des Gesellschafters laut der Rechtsprechung des BFH in aller Regel als wesentliche Betriebsgrundlage. Inwieweit die Tatsache, dass das Zimmer nicht ausschließlich der GmbH zur Verfügung steht, dem entgegen steht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Da eine unbewusst herbei geführte Betriebsaufspaltung unangenehme steuerliche Folgen haben kann, ist in einem solchen Fall die Hilfe eines Steuerberaters angesagt, wenn man selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt.

Hugh!
Hallo Sitting_Bull,

ohha, das ist ja eine dicke Steuerfalle  :!: Da sollten tatsächlich alle gut aufpassen. Zumal ja immer mehr im Home-Office arbeiten (betrifft aber nur Kapitalgesellschaften).

Besten Dank für die Info!

LG, Biene
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