Gutschrift mit oder ohne Steuer ?

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[ geschlossen ] Gutschrift mit oder ohne Steuer ?
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand bei meinem Problem behilflich sein kann.

Zwei Firmen haben eine Bonusvereinbarung abgeschlossen. Die empfangende Firma ist ein Zusammenschluss aus deutschen und ausländischen (EU) Firmen. Der Haupttsitz liegt in diesem Fall im EU-Ausland. Bemessungsgrundlage für die Bonusausschüttung sind die getätigten Umsätze aller angeschlossenen Firmen (In -und Ausland).

Nun zu meiner Frage:

Darf man bei der Erstellung der Bonusgutschrift die Umsätze aus In- und Ausland zusammenfassen und, da der Haupstiz der empfangenden Firma im Ausland liegt, die Gutschrift ohne Steuer ausstellen oder muss man für die in- und ausländischen Umsätze jeweils eine getrennte Gutschrift erstellen (Inland = mit Steuer und Ausland = ohne Steuer) ?

Wäre klasse, wenn mir dabei jemand helfen könnte. Habe bisher leider noch keine verlässliche Antwort darauf gefunden.  

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Michael
Hallo Michael,

die Lösung ergibt sich aus § 17 Abs. 4 UStG:

"Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte Lieferungen oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnitts gemeinsam geändert (z.B. Jahresboni, Jahresrückvergütungen), so hat der Unternehmer dem Leistungsempfänger einen Beleg zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie sich die Änderung der Entgelte auf die unterschiedlich besteuerten Umsätze verteilt."

Der Bonus muss also auf die nicht steuerbaren (ohne Steuerausweis) / steuerfreien (ohne Steuerausweis) / steuerpflichtigen (mit Steuerausweis) Ursprungsumsätze aufgeteilt werden. Das kann jedoch auf einem Blatt Papier erfolgen.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsste das an einem Fallbeispiel wie folgt aussehen:

Umsatz Inland   100 TEUR
Umsatz Ausland 100 TEUR
Bonusvereinbarung 10%

falsch:
Gutschrift über 20 TEUR ohne Steuer

richtig:

1. Gutschrift Inland 10 TEUR + 19% Steuer
2. Gutschrift Ausland 10 TEUR

Müsste so passen, oder ?

Grüße Michael
Grundsätzlich müsste Deine Lösung zutreffend sein. Allerdings folgende Anmerkungen:

zu 1: richtig, wenn es sich ausschließlich um steuerpflichtige Umsätze handelt.

zu 2: kein Ausweis deutscher Steuer. Da sich die Sachverhalte aber offensichtlich in der EU abspielen, muss mit Sicherheit eine von einem anderen Mitgliedstaat erhobene MwSt berichtigt werden. Ein Blick auf die Rechnung über die Leistung, auf die der Bonus entfällt, dürfte die Lösung bringen, in welchem MS zu berichtigen ist.

Gruß
Gustav
Zwar schon etwas her, aber vielleicht antwortet mir ja noch jemand   :?:

Wie sieht es denn in dem Fall der Bonusgutschrift für EU Umsätze mit der ZM aus? Die Meldung erfolgt doch nach USt-Id. Muss der Bonus auch danach aufgeteilt werden? In der USt VA wirkt es sich doch auch mindernd auf die Meldung der EU Umsätze aus. Sollten diese betraglich nicht gleich sein?

Tina
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