Rechnung §13b - Bauleistungen für Bauträger

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Rechnung §13b - Bauleistungen für Bauträger, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - Klage BGH - Änderung von §13b auf Regelbesteuerung - Bauträger
Hallo zusammen,

ich bin hier neu u. schreibe gleich mal meinen ersten Beitrag.  Um vielleicht ein paar Erklärungen vorab für kommende blöde Fragen zu geben, ich bin Handwerksmeister u. buche meine Vorgänge seit einiger Zeit mit HS Finanzbuchhaltung selbst. Ich habe vor rund 30 Jahren zusätzlich eine schulische kaufmännische Ausbildung gemacht, jedoch noch ohne PC. Aber der PC ist nicht das Problem. Das sitzt davor.  :o

Nun folgendes:
Im Jahr 2011 habe ich mit meiner Firma Leistungen an einen Bauträger erbracht u. meine Rechnungen nach §13b UstG. ausgeführt. Diese Rechnungen wurden bezahlt u. verbucht.
Jetzt im Jahr 2019 bekomme ich vom FA einen Abtretungsvertrag, weil der Bauträger die Regelung des BFH vom 22.08.13 anwenden will u. die Umsatzsteuer vom FA zurückfordert. Gleichzeitig heißt das, das ich für die Ust. haftbar wäre. Das dies untragbar wäre, (wir sprechen hier von einer reinen Steuerlast von rd. 25000,00 €) hat sogar das FA erkannt.
Aus diesem Grunde bietet das FA einen Abtretungsvertrag an, ich stelle eine neue Schlußrechnung über die reine anteilige Umsatzsteuer zu der Leistung von 2011 aus, der daraus resultierende Betrag wird an das FA abgetreten u. die verrechnen das mit der bereits bezahlten Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger, den dieser müsste mir die Umsatzsteuer erstatten, wäre das nicht die Verjährung.  Lange Rede kurzer Sinn, ich habe dies gemacht, neue Rechnungen erstellt u. an das FA abgetreten. D.h. die Rechnungen sind bezüglich der Nettosumme auf Null, weisen ausschließlich durch die fehlende Ust. diesen Betrag aus. Ich hänge jetzt mal ein Bild der Rechnung dazu, zum besseren Verständnis.
Das Ganze läuft für mich finanzell als Nullsumme ab, jedoch muss ich den Betrag ja buchen u. dieser ist ja an das FA abgetreten. Nun meine Frage, wie buche ich diesen Geschäftsvorfall in 2019. Die Ursprungsrechnung ist aus 2011 u. nach §13b gebucht.
Ich verwende den SKR 03 u. ich habe mir das Konto 1791 gesucht, bin mir aber unsicher? Ich wäre für Hilfe dankbar.

Noch vorab, zum Thema Steuerberater, da habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht, deshalb buche ich auch selber.
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Hallo,  KleinerHexer

1780 an Forderung.
Danke für die Hilfe.  :wink1:
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