Schadensersatzanspruch

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Schadensersatzanspruch, Weiterberechnung mit Ust?
Moin,

folgender Fall:
Einer unserer SubUnternehmer war mit unserem Auto unterwegs und hat an dem Auto einen Schaden verursacht.

Schaden wurde repariert, Rechnung gebucht, bezahlt. Normal

Berechnung an den SubUnternehmer: Reparaturkosten gemäß Werkstattrechnung zzgl. Ust.

Subunternehmer zahlt nicht. Forderung zum Rechtsanwalt.
Der sagt mir nun, wieso ich für diese Kosten überhaupt eine Rechnung mit Ust. geschrieben habe wo es hier doch um einen Schadensersatz ginge und da genüge ein Brief mit einer Kopie der Werkstattrechnung. Das würde bei Versicherungserstattungen ja auch so gemacht. Stimmt.
Aber der Subunternnehmer ist keine Versicherung, sondern der Verursacher des Schadens.

Frage: Wenn ich eine Weiterberechnung von Drittkosten mache, dann zwingend mit Ust. (19%).
           Wenn es sich bei der Weiterberechnung um Schadenersatz handelt, dann nicht?

Oder anders: Wenn ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer einen Schaden ersetzt haben will, reicht es dann, diesem einen Brief mit der Aufforderung zur Zahlung zu schreiben und die Rechungskopie der Reparaturen beizufügen?

Kennt sich jemand damit aus und kann mir schreiben, wie das woanders gehandhabt wird (gerne mit rechtl. Grundlage).

Danke vielmals.

Susanna
Bearbeitet: Susanna - 23.10.2012 12:17:11
Hallo,

wenn Ihr vorsteuerabzugsberechtigt seit, dann holt ihr euch diese ja zurück ( Reparatur) und euch entsteht nur über den Nettobetrag
ein Schaden.

Ihr nehmt dann den Subunternehmer in Regress und dieser zahlt den Schadensersatz (Nettobetrag) also ohne Umsatzsteurer.

In Abschn. 1.3 (1) UStAE wird der Schadensersatz in echten sowie unechten Schadensersatz unterschieden.
Der echte Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach dem Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat = Somit nicht steuerbar.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 23.10.2012 13:13:27
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
Frage: Wenn ich eine Weiterberechnung von Drittkosten mache, dann zwingend mit Ust. (19%).
Wenn es sich bei der Weiterberechnung um Schadenersatz handelt, dann nicht?

Umsatzsteuer kann nur im Rahmen eines Leistungsaustausches entstehen. Deine "Drittkosten" sind dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn sie Teil eines solchen Leistungsaustausches sind. Sie bilden dann praktisch das Entgelt für eine Lieferung oder sonstigen Leistung bei inländischen Umsätzen.

Bei dem von sroko erwähnten echten SE fehlt es gerade an einem Leistungsaustausch. Folglich handelt es sich um einen nicht umsatzsteuerbaren Vorgang.

MfG

Aza
Vielen Dank ihr beiden. Ihr habt mir sehr geholfen.

Beste Grüße
von Susanna
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