Sondervorauszahlung der UST

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Sondervorauszahlung der UST, Sondervorauszahlung der UST
hallo
möchte gerne Sondervorauszahlung der UST berechnen und dem Finanzamt zukommen lassen.

Was ich im Kopf habe ist , dass man die 12 Monate wo man die UST abführt zusammenrechnet und davon ein 11 tel???

Die Sondervorauszahlung die man mit dem Dezember verrechnet muss die dazu addiert werden????

grüße kai1
Hallo Kai!

nach § 47 UStDV nimmst du 1/11 der gesamten Vorauszahlung des vergangenen Jahres:
Zitat
(1) Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

Alles klar?  :green2:

MfG
Mjolnir
Zitat
Kai1 schreibt:
Die Sondervorauszahlung die man mit dem Dezember verrechnet muss die dazu addiert werden????

Den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellst du bei monatlicher Abgabe spätestens am 10. Febr., damit wird die Zahlung fällig. Konto: 1781 statt 1780 im skr03

Im Dezember wird die Sondervorauszahlung verrechnet, d.h. - subtrahiert statt addiert - dir wieder gut geschrieben.
Zitat
Kai1 schreibt:
hallo

möchte gerne Sondervorauszahlung der UST berechnen und dem Finanzamt zukommen lassen.
grüße kai1

:o  als ich im Gründungsjahr und das darauffolgende Jahr meine Ust.Voranmeldungen noch monatlich abgeben musste, hat mir das FA mitgeteilt, was ich an Sondervorauszahlung leisten muss.
Das muss man heute selber berechnen und dem FA mitteilen?

Und Sondervorauszahlung von Ust. gilt auch nur für diejenigen unter uns, die monatlich abgeben müssen? Für Quartals- und Jahreszahler nicht?
Hallo Klecksmann,

ja, die Sondervorauszahlung muss man jedes Jahr selber berechnen und den Antrag ans Finanzamt übermitteln und bezahlen bis spätestens zum 10.2. des Folgejahres. Dies gilt nur für die monatlichen USt-Voranmeldungen, bei den vierteljährlichen USt-Voranmeldungen braucht man nur 1x eine abgeben (Nullmeldung)/Antrag stellen und diese gilt dann für immer alle folgende Jahre.
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