Steuererklärung 7 Jahre rückwirkend abgeben?

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Steuererklärung 7 Jahre rückwirkend abgeben?, Steuererklärung
Guten Abend,

Ich war eben bei einem Testgspräch mit einem angehenden Vermögensberater (ein Freund von mir).

Der Vermögensberater der ihn angeworben hat, hat mir (nachdem ich ihm gesagt habe dass ich eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten mache) angeboten, dass ich für einen seiner Kunden Steuererklärungen rückwirkend für 7 Jahre erstellen soll und wir die Einnahmen teilen können.

Mal abgesehen davon, dass ich das garnicht darf und mir das Angebot sowieso viel zu dubios erscheint, in welchen Fällen wird man dazu aufgefordert die Steuererklärungen für so einen großen Zeitraum rückwirkend abzugeben?

Ich dachte, dass man als nicht Pflichtveranlagter maximal 4 Jahre rückwirkend abgeben darf.
Habt erbarmen falls die Frage dumm erscheint, ich höre nur leider zum ersten mal davon.
Bei Pflichtveranlagten kommen zu den 4 Jahren Festsetzungsfrist noch 3 Jahre Anlaufhemmung hinzu (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO). In der Summe sind das dann 7 Jahre. Das setzt voraus, dass keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. In diesen Fällen verlängert sich die Fesetsetzungsfrist dann nochmals.
--> Steuererklärung rückwirkend abgeben, wie lange, wie viele Jahre möglich?
--> Ist die Steuererklärung wirklich 7 Jahre rückwirkend möglich?


Pflichtveranlagte:
Die Steuererklärung muss bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt sein. Ohne
Verlängerung laut AO.


Eine freiwillige Steuererklärung kann nachträglich für viele Jahre abgegeben werden.
Wer die Steuererklärung nachträglich einreichen möchte, hat hierfür vier Jahre Zeit. Im Jahr 2021
können demnach noch die Steuererklärungen für das Jahr 2017-2020 abgeben werden.
Die Steuererklärung für 2017-2020 muss bis zum 31.12.2021 beim Finanzamt sein.

Wer die Frist verpasst, hat seine Chance auf eine Steuerrückzahlung vertan. Eine Fristverlängerung
gibt es in diesem Fall nicht.


7-Jahres-Frist
In speziellen Fällen kann eine Steuererklärung rückwirkend sogar bis zu sieben (7) Jahre eingereicht werden.
Das geht zum Beispiel dann, wenn ein sogenannter Verlustvortrag nachträglich geltend gemacht werden soll,
insbesondere interessant für Auszubildende und Studenten (Verlustfeststellung rückwirkend auf sieben Jahre)


Grüße
PJane
PJ
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