
irgendwie steh ich gerade auf dem Schlauch.
Ich habe eine Gutschrift vom April 2019 vorliegen und der Leistungszeitraum betrifft das Jahr 2018.
Nachdem die Gutschrift für unser Unternehmen einen Erlös darstellt, wird dies natürlich in den Bereich der Erlöskonten eingebucht.
Jetzt setzt mir mein Programm aber die Umsatzsteuer (anders als bei der Vorsteuer!) in das Jahr 2018.
Irgendwie versteh ich das nicht. Natürlich bringe ich den Erlös noch in das Jahr 2018, da es ja auch dieses Jahr betrifft.. Aber ich konnte ja zu Ende des Jahres gar nicht die Umsatzsteuer abführen, da ich von der Gutschrift und den Erhalt und der Zuordnung ja erst durch die Gutschrift erfahren habe.
Warum kann ich diese nicht im April mit der Umsatzsteuervoranmeldung abführen, wie ich es bei der Vorsteuer auch tu?
Danke für eure kurze Antwort.
VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User
freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****