Warengutscheine an Arbeitnehmer für eigene Waren - USt? VSt?

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Warengutscheine an Arbeitnehmer für eigene Waren - USt? VSt?
Hallo,

ich brauche bitte Eure Hilfe!
Wir geben zu Weihnachten Gutscheine an alle unsere Arbeitnehmer über Waren, die wir selber verkaufen. Die Arbeitnehmer können sich also kostenlos Artikel x in unserem Geschäft abholen.

Wie verbuche ich diese Gutscheine am Ende, wenn Sie eingelöst wurden?

Ist ein steuerpflichtiger Erlös entstanden? Muss ich USt für die ausgegebenen Waren abführen?
Darf ich dann im Gegenzug auch wieder die VSt für den Aufwand buchen?

Habt Ihr eine Info für mich?

Danke!
Hallo preka,

ich gehe mal davon aus, dass Dir die lohnsteuerlichen Bestimmungen zum Vorliegen eines Warengutscheins und die Voraussetzungen für den Rabatt-Freibetrag von EUR 1.080,00 bekannt sind. In Deinem Fall fließt der Arbeitslohn nicht bei Übergabe der Gutscheine anlässlich der Weihnachtsfeier, sondern erst bei Einlösung des Warengutscheins beim Arbeitgeber zu. Dieser Arbeitslohn ist lohnsteuerfrei sofern die Jahresgrenze von EUR 1.080,00 je Arbeitnehmer nicht überschritten wird und es sich dabei um Waren handelt, die der Arbeitgeber in der Mehrzahl der Fälle nicht an seine Arbeitnehmer, sondern an fremde Dritte verkauft.

Bei Anschaffung der Waren wird dem Arbeitgeber wohl der Empfänger (Kunde oder eigener Arbeitnehmer) nicht bekannt sein. Daher ist bei Anschaffung der Waren zunächst der Vorsteuerabzug möglich. Das Umsatzsteuergesetz kennt die lohnsteuerliche Jahresgrenze leider nicht, d.h. es fällt Umsatzsteuer an.

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer beim Verkauf von Produkten, die er selber herstellt bzw. mit denen er handelt, einen unüblich hohen Rabatt, handelt es sich insoweit um einen geldwerten Vorteil. Diesen geldwerten Vorteil muss der Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer als Arbeitslohn erfassen. Der Rabatt ist auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 4152 (SKR 03) bzw. 6072 (SKR 04) zu buchen. Als Gegenkonto ist das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt" 8613 (SKR 03) bzw. 4948 (SKR 04) zu verwenden.
Buchungssatz:

Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer an Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt

Im Ergebnis hast Du aus der Anschaffung der Waren den Vorsteuerabzug, wenn ersichtlich ist, dass genau diese Waren nicht für Arbeitnehmer eingekauft wurden und Du hast einen Umsatz zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer dann den Gutschein - ggf. über das Jahr verteilt - einlöst.

Gruß
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Jogi,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!!!
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