Abrechnung "angefangene Stunde"

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Abrechnung "angefangene Stunde", Definition "je angefange Stunde"
Hallo,

lt. unserer Entgeltliste sind bestimmt Stundensätze für das Erbringen von Dienstleistungen hinterlegt.

Beispiel
Je angefangene Stunde werden 60,00 € in Rechnung gestellt.
Nun betrachten wir einen abzurechnenden Zeitraum von 06:15 - 07:15 Uhr.

Lt. meinem Verständnis berechnen wir 1 h. Meine Kollegen sind jedoch der Meinung, dass 2h abgerechnet werden müssten, da die Stunde 6 ja bereits "angerissen" ist.

Wie seht ihr das? Gibt es da eine aus Finanzbuchhaltersicht eindeutige Erklärung zur "angefangenen Stunde"?

Vielen Dank im Voraus.
Hallo JOK,

ich habe mit verschiedenen Stichworten im Internet nach einer Antwort gesucht, aber nicht wirklich das passende gefunden.
Man muss immer überlegen welches Gesetz oder welche Richtlinie  dafür in Frage kommt.
Zum Bsp. gilt das Arbeitsrecht etc  ?

Wollte noch fragen, ob ihr ein Handwerkbetrieb seid oder ob ein Tarifvertrag gilt ?
Dann kann man sich auch bei er Innung erkundigen.

Geht es um eine Lohnabrechnung für einen Arbeitnehmer oder um eine Rechnung an einen Kunden.?
Ich schließe aber aus deinen wenigen Angaben, dass es sich eher nicht um eine Lohnabrechnung handelt.

Grundsätzlich würde ich mich immer an der Vorbuchhaltung bzw. orientieren bzw. wie das bisher gemacht worden ist.
Natürlich fragt man immer zuerst die Kollegen, aber man sollte auch fragen, ob sie sich wirklich genau in diesem Sachverhalt
auskennen und vorher dran beteiligt waren.
Wenn nicht, ist die Information nicht verlässlich und man sollte sich auch eine Notitz machen, von wem man diese Information
bekommen hat.
Ich würde spontan auch sagen, dass die geleistete Arbeitszeit eine Stunde ist.
Aber das ist keine Gewähr.
Wissen ist HOLSCHULD
LG
Zitat
JOK schreibt:
Gibt es da eine aus Finanzbuchhaltersicht eindeutige Erklärung zur "angefangenen Stunde"?

Ganz sicher nicht. Man muss die Sache im zivilrechtlichen Zusammenhang betrachten. Wenn es um die Rechnung für einen Kunden geht, was wird dieser wohl bezahlen müssen? Doch sicher nur die Zeit, in der man für ihn gearbeitet hat. Das sind hier 60 Minuten, eine angefangene Stunde.
Jeder Kunde "freut" sich, wenn der Handwerker 2 Stunden abrechnet, aber nur eine gearbeitet hat: da kann man ja immer den Arbeitsbeginn so legen!

Kennen Sie den Witz: ein Mann kommt mit 40 Jahren vors Himmelstor und beschwert sich, dass er so jung sterben musste! Petrus sagt, nach seinen abgerechneten Arbeitsstunden sei er doch schon über 90 Jahre!
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