Aktivierung Renovierung Gebäude

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Aktivierung Renovierung Gebäude, Aktivierung Renovierung Gebäude
Hallo Zusammen,
Wir haben evtl folgenden Vorgang, und ich weiß überhaupt nicht, wie es dieses Vorgehen buchen bzw. aktivieren soll. Vielleicht könnt ihr mir hier helfen:

Unsere Firma (Bilanzierer/Sollversteuerer/SKr04) besitzt ein "altes" Haus, welches schon lange leer steht und auch bereits abgeschrieben ist. Nun soll dieses Haus vermietet werden.
Wir "Vermieter" vermieten das Haus an Privatpersonen. Die Kosten der Renovierung/Sanierung werden ca. 60 T€ betragen, für neue Fenster, neue Heizung etc.
Vermieter und Mieter haben folgende Idee:
Vermieter übernimmt sämtliche Materialkosten
Mieter übernimmt alle anfallenden Arbeitskosten, ein Großteil der Arbeiten soll durch eigene Arbeitskraft erfolgen.
Vermieter/Mieter einigen sich auf eine höhere monatliche Miete und auf einen Mietvertrag über ca. 20 Jahre

Ich würde alle Kosten, die bei uns anfallen aktivieren, und über die entsprechende Laufzeit abschreiben.
Aber was ist mit den Arbeiten des Mieters??

Ich danke Euch für die Hilfe
Zitat
Yvonne Frankmölle schreibt:
Ich würde alle Kosten, die bei uns anfallen aktivieren, und über die entsprechende Laufzeit abschreiben.

Warum?

 
Zitat
Yvonne Frankmölle schreibt:
Aber was ist mit den Arbeiten des Mieters??

Darum soll  sich der Mieter kümmern. Ihr habt doch mit diesen Kosten nichts zu tun. Ihr zahlt nur die Materialkosten und bekommt dafür das Haus komplett renoviert, das auch weiterhin zu 100% euch gehört.
[COLOR=#000099]Renovierungskosten
altes Gebäude - Mieter trägt Teile der Renovierungskosten

[/COLOR]
Hier mal eine richtige Antwort auf Ihre Frage:

Grunddaten:
Vermieter und Mieter haben folgende Idee:
Vermieter übernimmt sämtliche Materialkosten
Mieter übernimmt alle anfallenden Arbeitskosten

[COLOR=#FF0033]Ihr Vorschlag 1: Ich würde alle Kosten, die bei uns anfallen aktivieren, und über die entsprechende Laufzeit abschreiben.
[/COLOR]Grundsätzlich sind Kosten zu aktivieren, wenn diese den Wert des Hauses erbelich erhöhen, etwas Neues geschaffen wird oder das Wesen des Hauses verändert wird. Andernfalls stellen diese Kosten Erhaltungsaufwand dar. Nur in den ersten 3 Jahren nach Kauf gilt eine "andere" Regel (Anschaffungsnaher Aufwand). Diese findet aber keine Anwendung, da das Gebäude bereits länger als 3 jahre in Ihrem BV ist.
Daher, wenn keine der Aktivierungkriterien vorliegen - Erhaltungsaufwand


[COLOR=#FF0033]Ihre Frage: Aber was ist mit den Arbeiten des Mieters??
[/COLOR]Die Arbeiten des Mieters werden aus Sicht des Gebäudeeigentümers zwar nicht DIREKT, aber INDIREKT bereits berücksichtig. Es findet zwar kein direkter Zahlungsausgleich an den Mieter statt, aber indirekt hat SEINE Leistung dennoch "irgendwie" Einfluss auf die Miethöhe und Mietdauer gefunden. Daher ist dieser Fakt bereits berücksicht und erfordert keinerlei weitere Berechnung oder Buchung. Der Hauseigentümer hat demnach faktisch "NICHTS" vom Mieter geschenkt bekommen (Andernfalls googeln Sie: "betrieblich vereinnahmte Geschenke (=ist immer eine Betriebseinnahme)).


Grundsätzlich:
Wenn "andere" Personen kostenlos den fair Value unseres Betriebsvermögens erhöhen (Mieter repariert und besorgt Material), hat dies Einfluss auf die stillen Reserven des Objektes. Bei Veräußerung wird mehr erlöst, Welcher aus steuerpflichtig ist! Nach IFRS muss u.U. bereits vor dem Verkauf der höhere fair Value bilanziert werden.

Daher: EINFACH DIE KOSTENLOSE WERTSTEIGERUNG IGNORIEREN IST KEINE GUTE WAHL!
(aber hier sicherlich nicht kostenlos)

Gruß
PJane
Bearbeitet: Patrick Jane - 08.10.2021 12:20:25
PJ
Hallo Patrick Jane,

am Ende muss der Fragesteller entscheiden, welche Antwort für ihn die "richtige" ist. Ich bitte noch einmal darum, Antworten anderer Nutzer nicht abzuwerten.

Vielen Dank und viel Spaß weiterhin
wvr
(Für die Redaktion)
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