Habe eine Frage zum neuen BilMoG:
Ist es zukünftig (ab 2010) erforderlich, sowohl eine Buchführung nach dem Handelsrecht und eine davon unabhängige Buchführung nach Steuerrecht zu führen? Das kann doch nicht ernsthaft war sein oder? Jedenfalls der Steuerberater unserer Firma teilte uns dieses mit. Ich war der Ansicht das eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz ausreichen, wobei die Steuerbilanz auf die Handelsbilanz aufbaut und Abweichungen lediglich in einem gesonderten Verzeichnis aufzuführen sind
Ist es zukünftig (ab 2010) erforderlich, sowohl eine Buchführung nach dem Handelsrecht und eine davon unabhängige Buchführung nach Steuerrecht zu führen? Das kann doch nicht ernsthaft war sein oder? Jedenfalls der Steuerberater unserer Firma teilte uns dieses mit. Ich war der Ansicht das eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz ausreichen, wobei die Steuerbilanz auf die Handelsbilanz aufbaut und Abweichungen lediglich in einem gesonderten Verzeichnis aufzuführen sind