Kurzfristige Raumvermietung für private Events

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kurzfristige Raumvermietung für private Events
Hallo!

Ich bin mit einer konkreten Frage neu in dieses Forum gekommen, da wir unseren Betriebsmodus ändern.

Folgendes Szenario.

1 .Ein Gastronomie-Betrieb wurde nach Corona nicht wieder zum Tagesbetrieb zurück geführt.
Statt dessen wurde die Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet. Hier wurden ordentliche Rechnungen erstellt (ohne USt.) und von den Kunden beglichen.
Diese Einnahmen werden als Umsatzsteuerfreie Mieteinnahmen verbucht, korrekt?

2. Seit kurzem häufen sich Anfragen von Privatperson, die Räume für private Veranstaltungen mieten wollen.
Hier wird eine Bar-Kaution erhoben und eine feste Miete für mehrere Stunden im Paket vereinbart (z.B. 200€ für4 Stunden).
Besteht, abgesehen von der eigenen Absicherung aufgrund der Schadenshaftung am Inventar, die Pflicht einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen?
Falls ja, welche Punkte muss dieser unter buchhalterischen Aspekten beinhalten?

3. Beide o.g. Kundengruppen sollen die Möglichkeit erhalten, Getränke in Selbstversorgung zu entnehmen.
Dieser Konsum wird auf bereitgestellten Strichlisten vom Kunden selbst erfasst. Die Korrektheit dieser Listen wird bei Mietende kontrolliert (abgezählter Getränkebestand) und unmittelbar vom Kunden in Bar beglichen.
Wie können diese Getränkeumsätze FA-Konform erfasst und verbucht werden (eine TSE-Kasse existiert in den eigentlich ruhenden Betrieb nicht mehr) ?
Ist es hierbei notwendig eine Rechnung zu erstellen (Getränkekonsum pro Vermietung jeweils zwischen 50-80€ maximal).


Sind diese Informationen so ausreichend, oder fehlen noch welche um die Sachverhalte zu bewerten?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe!
Hallo,

zu 1): Die Vermietung wäre nach § 4 Nr. 12 a UStG USt.-frei. Du könntest aber zur USt. optieren.
zu 2): Eine Rechnung mit präzisem Leistungsgegenstand (mindestens sollte eindeutig daraus hervorgehen, dass es ich um eine Miete handelt) sollte m.E. für die Buchhaltung ausreichend sein. Wie Du aber schon sagst, wäre es sicher besser in einem Mietvertrag alle Bedingungen der Vermietung zu regeln.
zu 3): Ich würde eine Rechnung über die entnommenen Getränke stellen. Das sollte ausreichend sein.

VG, Biene
Bearbeitet: Biene - 22.11.2022 15:08:58
KURZFRISTIGE VERMIETUNG - Umsatzsteuer
Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet.


[COLOR=#0066FF]
Folgendes Szenario.

1 .Ein Gastronomie-Betrieb wurde nach Corona nicht wieder zum Tagesbetrieb zurück geführt.
Statt dessen wurde die Betriebsküche mehrmals im Jahr über Tage oder Wochen an andere Betriebe vermietet. Hier wurden ordentliche Rechnungen erstellt (ohne USt.) und von den Kunden beglichen. Diese Einnahmen werden als Umsatzsteuerfreie Mieteinnahmen verbucht, korrekt?
[/COLOR]



Hallo

Grundsätzlich

Oft werden Räume mitsamt Inventar (Kücheneinrichtung) vermietet. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob die Überlassung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist oder ob eine Aufteilung erfolgen muss. Bei Überlassung der kompletten Ausstattung kann die Annahme einer bloßen Nebenleistung zur Vermietung der Räume ausscheiden. Die Vermietung von Gebäuden/Räumen wäre natürlich grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

ACHTUNG
[COLOR=#FF3333]keine Steuerbefreiung nach §4 UStG für das INVENTAR .
[/COLOR]Zusätzlich ist zu beachten, dass ja nicht ein (nur) ein Gebäudeteil vermietet wird sondern auch das INVENTAR, und dieses ist stets Umsatzsteuerpflichtig
Ist die Inventarüberlassung /Kücheneinrichtung) untrennbar mit der Überlassung der Räume (Küche) verbunden, scheidet eine Anwendung der Steuerfreiheit der Leistungen nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG aus, denn der wesentliche Inhalt der Verträge ist nicht mehr die bloße Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken. In diesem Fall kommt auch keine Aufteilung der Verträge in einen steuerfreien Vermietungsteil der Räume und einen steuerpflichtigen Teil der Vermietung der Kücheneinrichtung infrage.

Basis:
2019 hat das FG München (27.2.19, 3 K 1976/17) entschieden, dass die Überlassung von Räumen mit (Praxis)Ausstattung für den Betrieb funktionsfähiger Zahnarztpraxen umsatzsteuerpflichtig und die Aufteilung in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil nicht zulässig ist. Dies gilt m.E. analog anderer ausgestatteter Räume!

[COLOR=#FF3333]ABER: Auf das Verhältnis und auf die Vertragsgestaltung kommt es an!
[/COLOR]

Entscheidungsbaum:
Fall 1: Einheitliche Leistung ‒ umsatzsteuerpflichtig
Gleichzeitige Vermietung von Räumen und Inventar in einem einzigen Vertrag. Auf die Vermietung des INVENTARS entfällt der ganz überwiegende Teil der Miete/Pacht, also 75%. Folge: Einheitliche Leistung, insgesamt umsatzsteuerpflichtig.

Fall 2: Einheitliche Leistung ‒ umsatzsteuerfrei
Gleichzeitige Vermietung von Räumen und Inventar in einem einzigen Vertrag. Auf die Vermietung der RÄUME (z.B. gute Lage an Fußgängerzone) entfällt der ganz überwiegende Teil der Miete/Pacht, also 75%. Folge: Einheitliche Leistung, insgesamt umsatzsteuerfrei.

Fall 3: Zwei Leistungen ‒ Aufteilung
Vermietung von Räumlichkeiten und Inventar in zwei getrennten Verträgen, die Aufteilung ist nicht „gekünstelt oder als Gestaltungsmißbrauch erkennbar“. Folge: Vermietung der Räume ist umsatzsteuerfrei; Vermietung des Inventars ist umsatzsteuerpflichtig.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 27.11.2022 03:16:01
PJ
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass wir für ihre Probleme eine individuelle Lösung finden. Und dass sie diese Lösung j... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>