Lohn und Gehalt

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[ geschlossen ] Lohn und Gehalt, Um 0.25% erhöhter Beitragssatz zur PV
Hallo zusammen,

ich habe hier eine Aufgabe zu Lohn & Gehalt, zu der ich leider keine Lösung habe.
In der Aufgabe heißt es unter anderem:

„...Die Elternschaft ist nicht nachgewiesen. Auf der LSt-Karte ist ein Kinderfreibetrag vermerkt.“

Durch den Eintrag des Kinderfreibetrages auf der LSt-Karte ist die Elternschaft doch hinreichend nachgewiesen und somit der um 0,25% erhöhte Beitragssatz zur Pflegeversicherung nicht anzuwenden.

Ist das so richtig, oder habe ich irgendetwas übersehen?! :denk:

Danke und ein schönes Wochenende :wink1:
wünscht
Andreas
Hallo Andriko,

das hoff ich doch, denn mehr verlange ich als Nachweis nicht.
Dann nehm ich den Zuschlag auch raus.

Wie ich sehe immer noch fleißig.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für die schnelle "praxisnahe" Bestätigung!
Ich habe auch ohne den Zuschlag gerechnet.

Noch zwei Wochen Schulung, dann werde ich mal sehen ob ich die Theorie auch in die Praxis umsetzen kann bei meiner Schwester in der Kanzlei?! :denk:

Gruß
Andreas
Na, das hört sich ja gut an aber wieo einen denker hinten dran?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Weil meine Schwester sehr hohe Ansprüche stellt...

Na ja, das werde ich auch noch schaffen... 8)
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