Hallo zusammen,
ich habe hier eine Aufgabe zu Lohn & Gehalt, zu der ich leider keine Lösung habe.
In der Aufgabe heißt es unter anderem:
„...Die Elternschaft ist nicht nachgewiesen. Auf der LSt-Karte ist ein Kinderfreibetrag vermerkt.“
Durch den Eintrag des Kinderfreibetrages auf der LSt-Karte ist die Elternschaft doch hinreichend nachgewiesen und somit der um 0,25% erhöhte Beitragssatz zur Pflegeversicherung nicht anzuwenden.
Ist das so richtig, oder habe ich irgendetwas übersehen?!
Danke und ein schönes Wochenende
wünscht
Andreas
ich habe hier eine Aufgabe zu Lohn & Gehalt, zu der ich leider keine Lösung habe.
In der Aufgabe heißt es unter anderem:
„...Die Elternschaft ist nicht nachgewiesen. Auf der LSt-Karte ist ein Kinderfreibetrag vermerkt.“
Durch den Eintrag des Kinderfreibetrages auf der LSt-Karte ist die Elternschaft doch hinreichend nachgewiesen und somit der um 0,25% erhöhte Beitragssatz zur Pflegeversicherung nicht anzuwenden.
Ist das so richtig, oder habe ich irgendetwas übersehen?!

Danke und ein schönes Wochenende

wünscht
Andreas