Rechnungsänderung / Stornierung auf Kundenwunsch

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Rechnungsänderung / Stornierung auf Kundenwunsch
Hallo liebes Forum,

meine Kollegin und ich sind langsam am Verzweifeln. Seit ein paar Wochen erhalten wir ständig Anträge auf Rechnungsänderung von Kunden. Dies ist soweit auch kein Problem, allerdings kommt es vermehrt zu den Fällen, dass Kunden eine komplett andere Rechnungsadresse verlangen, obwohl der Auftrag schon komplett abgeschlossen ist! Für uns ist klar: Keine manuelle Änderung der Rechnung, sondern ausschließlich erstellen von Stornorechnungen und daraufhin das Erstellen einer (korrigierten) neuen Rechnung. Jedoch ist der Aufwand so hoch, dass wir teilweise schon gar nicht mehr hinterher kommen.

In anderen Foren habe ich schon gelesen, dass viele Unternehmen den Trick anwenden, als Privatperson zu bestellen um vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, um dann im Nachhinein die Rechnung wiederum auf das Unternehmen ausstellen zu lassen. Solche Fälle haben wir ebenfalls oft.

Hinzu kommen Privatpersonen, welche die Rechnungsadresse geändert haben wollen, da erschließt sich mir jedoch der Grund nicht. Wie handhabt ihr das? Momentan wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Aufwand einfach zu groß ist und es keine neue Rechnung gibt. Der Kunde hat nun mal mit diesen Daten bestellt und online auch die Möglichkeit vor Bestellabschluss alles noch mal zu prüfen. Viele werden dann aber richtig sauer. Da muss es doch eine vernünftige Regelung geben?

Liebe Grüße :klatschen:
:wink1:  Hallo Goldmünzchen,

Zitat
Da muss es doch eine vernünftige Regelung geben?

da hast du absolut recht!

Am besten ist es, den Kunden beim Bestell- bzw. Kaufvorgang darauf explizit hinweisen, dass eine nachträgliche Änderung aus logistischen Gründen einfach nicht zu bewerkstelligen ist.

Sowas hab ich noch nie gehört, dass ich im nachhinein die Rechnungsadresse ändern lasse.  :denk:

Und wenn die Kunden auf Kaufen geklickt haben, haben sie dies damit akzeptiert.
d.h. dies kann in den AGB's verankert werden ;o)

Es liegt also an eurem Unternehmen, dass dies so gehandhabt wird.

Denn es kann auch nicht sein, dass eine Firma auf Privat bestellt, nur um "Luxus" von 14-tägigen Rücktrittsrecht unrechtsmäßig zu erhaschen. Und wenn, dann ist die Rechnung eben als privat geschrieben und kommen nicht in den "Luxus" des vorsteuerabzugs. Entweder oder ;o)

Daher würde ich die AGB's überarbeiten und dies darin als auch auf der Bestellseite mitangeben. Pasta. Wo kommt man da hin ständig was zu ändern, man hat ja noch andere - und wichtigere - Aufgaben ;o(

Viel Glück!

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Zitat
Daher würde ich die AGB's überarbeiten und dies darin als auch auf der Bestellseite mitangeben. Pasta. Wo kommt man da hin ständig was zu ändern, man hat ja noch andere - und wichtigere - Aufgaben ;o(

Hallo anni2012,

erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort  :wink1:

das mit den AGB's hatte ich mir auch schon überlegt. Ich weiß, dass Amazon ebenfalls darauf vermerkt, wenn man etwas an den Rechnungsdaten geändert haben will. Und die müssen's ja wissen, bei der Menge an Aufträgen  :green:
Nur bei den hartnäckigen Brocken, die dann mit negativen Bewertungen drohen (man mag's kaum glauben), werden wir wohl weiterhin nicht drum rum kommen.

VG
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