Selbstbeteiligung / Mehrwertsteuer

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Selbstbeteiligung / Mehrwertsteuer
Hallo zusammen,
ich habe eine Rechnung von einem Gutachter erhalten (netto 1.000 Euro zzgl. MwSt. 119,00 Euro), den Nettobetrag hat meine Versicherung bereits an den Gutachter erstattet. Somit muss ich noch die Mehrwertsteuer an den Gutachter bezahlen. Darf ich in dem Fall nur die Mehrwertsteuer auf das Konto 1560 (SKR 03 "Anrechenbare Vorsteuer 19% manuell) buchen oder muss ich die Rechnung komplett einbuchen? Wie ist das, wenn zusätzlich noch Selbstbeteiligung zu zahlen ist, wie wäre das dann zu buchen?   :denk:
Für eure schnelle Hilfe vorab besten Dank.
man at work
Also soviel ich weiß musst du nur die Mehrwertsteuer auf das Konto buchen.

Grüße
Ja, du kannst  nur die bezahlte VoST buchen.

Selbstbeteiligung kommt i.d.R auf das enstprechende Aufwandskonto (z.B. Kfz-Reparatur und VoSt dann direkt auf VoSt).

Gruss
Hallo Zusammen,

nur die Vorsteuer buchen funktioniert, allerdings gem. HGB  nicht erlaubt.

Ergebnis ist allerdings das selbe :wink1:
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
:wink1: Hallo man at work,

ich nehme dazu Bezug auf das passende Konto, zb. Kosten für Fuhrpark (4500) und buche dann die zu zahlende Vorsteuer auf Kosten für Fuhrpark (4500) OHNE Steuerschlüssel..

Dann mach ich nochmals eine Buchung, wo ich den kompletten Betrag inkl. Steuer auf das Konto Kosten für Fuhrpark buche. Hier nehme ich Konto und Gegenkonto gleich.
Am Schluß geht das Konto auf null auf und ich ab die Vorsteuer zur Zahlung gebucht.

In deinem Fall:
4500 an 1200 (ohne Steuer)   190,00 Euro (nicht 119,00 Euro  ;) )
4500 an 4500 (mit Steuer)    1190,00 Euro (wo ja eine Unterbuchung bemacht wird, dass die Steuer von 190 Euro auf das Konto VSt. verbucht wird!)

Hoffe, das war ein bisschen verständlich erklärt?  :denk:  
Bin eher der praktische Typ Frau, die macht und nicht viel erklären kann  :cry:  :(

VG,
anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Zitat
Ansimi schreibt:
Hallo Zusammen,



nur die Vorsteuer buchen funktioniert, allerdings gem. HGB  nicht erlaubt.



Ergebnis ist allerdings das selbe  

Kann ich auch so bestetigen
Ich würde so vorgehen:

Komplette Rechnung mit USt (VSt-Abzug) brutto verbuchen, die wird i.d.R. auch so erstellt.
Somit hat man VSt-Abzug beim FA.

Dann Versicherungserstattung auf Kto. 2742 (SKR03) buchen =netto.

Die Differenz ist automatisch die Zahlung des Restschadens.
Also bei Direktbuchung alles Gegenkonto Bank.

So ist alles korrekt abgebildet - auch die Versicherungserstattung.
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